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Kerstin Andreae zur Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas

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Autor: Elisabeth Terplan

Zur von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten temporären Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Die Ankündigung von Bundeskanzler Scholz geht in die richtige Richtung. Die Kosten für die Beschaffung von Gas sind in den vergangenen Monaten extrem gestiegen. Seit Anfang 2021 haben sich die Börsenpreise für Gas nahezu verachtfacht. Zudem wurden neben der Gasbeschaffungsumlage heute die Höhe der Gasspeicherumlage und weiterer Umlagen bekannt gegeben.

Die verkündete Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis von 19 auf 7 % ist deshalb ein sehr wichtiger Entlastungsschritt. Diese Senkung kann den massiven Preisanstieg dämpfen. Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Die Bundesregierung sollte auch mit Blick auf die Strompreise zusätzliche Entlastungen ins Auge fassen. Der BDEW hatte diese Woche eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 % für Strom und Gas gefordert.“

Nach BDEW-Berechnungen kann eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 % auf Gas…

  • … bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr zwischen 356 € und 516 € pro Jahr bedeuten,
  • … bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Verbrauch von 13.333 kWh pro Jahr zwischen 237 € und 344 € pro Jahr.

Den Berechnungen liegen unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der Gaspreise zu Grunde (leichter und deutlicher Preisanstieg sowie Gasbeschaffungs-Umlage von 1,5 bis 5 c/kWh. Die Gasbeschaffungsumlage kann im Zeitverlauf schwanken).

/Quelle: BDEW/2022)