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INES veröffentlicht November-Update zu den Gas-Szenarien

Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) hat das November-Update zu den Gas-Szenarien im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gasspeicher in Deutschland sind mittlerweile vollständig befüllt worden. Der gesetzlich zum 1. November vorgeschriebene Füllstand in Höhe von 95 %  wurde damit übererfüllt und die Einspeicherphase erfolgreich zum Abschluss gebracht.

von | 07.11.23

7. November 2023 | Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) hat das November-Update zu den Gas-Szenarien im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gasspeicher in Deutschland sind mittlerweile vollständig befüllt worden. Der gesetzlich zum 1. November vorgeschriebene Füllstand in Höhe von 95 %  wurde damit übererfüllt und die Einspeicherphase erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Wenn die Temperaturen im November weiter absinken, könnte die Ausspeicherphase schon in diesem Monat beginnen. Treten mittlere bis extrem kalte Temperaturen im Winter auf, werden die Gasspeicher umfangreich bzw. vollständig entleert. Die Einhaltung der gesetzlichen Füllstandsvorgabe in Höhe von 40 % zum 1. Februar kann in diesen Fällen herausfordernd sein. Eine Gasmangellage ist aber unter den aktuellen Bedingungen nur bei extrem kalten Temperaturen zu befürchten.

Die gesetzlichen Füllstandsvorgaben wurden mit dem sogenannten Gasspeichergesetz (Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) eingeführt und sind bis zum 1. April 2025 befristet. Am 13. Oktober 2023 hat die Bundesregierung dem Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Gasspeichergesetzes vorgelegt. Die Änderungsvorschläge umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Verlängerung des Gasspeichergesetzes bis zum 30. März 2027
  • Zertifizierungspflicht für Gasspeicherbetreiber
  • Einführung von Bußgeldern für Gasspeicherbetreiber
  • Einführung der Pflicht für Gasspeicherbetreiber zum nutzerscharfen Füllstandsmonitoring
  • Einführung eines Ausspeicherverbots für Speichernutzer bei Unterschreitung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben (ab dem 1. April 2024)

Nach Einschätzung der INES haben die Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Gasspeichergesetzes nicht das Potenzial, um die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern. Das vorgeschlagene Ausspeicherverbot könnte sich sogar negativ auf die marktwirtschaftliche Speichernutzung und damit auf die Sicherheit der Gasversorgung auswirken. Stattdessen könnten weiterentwickelte Gas-Optionen bzw. Befüllungsinstrumente zur Absicherung der Füllstandsvorgaben beitragen. Vor dem Hintergrund vollständig befüllter Gasspeicher sollten die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes überdacht werden.

Im Rahmen der Vorstellung des November-Updates für die Gas-Szenarien kommentiert INES-Geschäftsführer Sebastian Heinermann (geb. Bleschke) die aktuelle Gasversorgungssituation und die vorgeschlagenen Änderungen zum Gasspeichergesetz wie folgt: „Trotz aller Herausforderungen haben die Betreiber und Nutzer der Gasspeicher ein zweites Jahr in Folge eine vollständige Befüllung der Gasspeicher erreicht. Für den anstehenden Winter bedeutet die vollständige Befüllung, dass nur noch extrem kalte Temperaturen unter aktuellen Bedingungen zu einer Gasmangellage führen könnten. Ich hoffe sehr, dass damit nicht nur das notwendige Vertrauen der Politik gewonnen, sondern auch die Grundlage dafür geschaffen worden ist, um von weiteren Eingriffen in die Speichernutzung abzusehen.“

 

(Quelle: INES/2023)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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