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INES veröffentlicht Leitfaden zum Gasspeichergesetz

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Autor: Elisabeth Terplan

INES hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes erarbeitet, um die Speicherbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Der Leitfaden enthält keine verpflichtenden Vorgaben für die Marktakteure, sondern beinhaltet ausschließlich unverbindliche Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis, welche die konkreten Einzelfallumstände nicht berücksichtigen können. Der Leitfaden basiert auf der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Gesetzeslage und wird bei Bedarf oder auf Basis neuer Erkenntnisse weiterentwickelt; er versteht sich nicht als abschließend.

Auf Initiative der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat INES am 19. Mai 2022 eine Möglichkeit zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes gegenüber Behördenvertreterinnen und Vertretern und dem Marktgebietsverantwortlichen vorgetragen.

Der Leitfaden stellt sicher, dass die vorgegebenen Speicherfüllstände noch möglichst lange von den Speichernutzern erreicht werden können, damit der Marktgebietsverantwortliche den Markt ergänzen, aber nicht ersetzen muss.

Vor dem Hintergrund, dass das Gasspeichergesetz im Bundestag am 25. März und im Bundesrat am 8. April 2022 verabschiedet worden ist, kommentiert Sebastian Bleschke, INES-Geschäftsführer die Veröffentlichung des Leitfadens mit folgenden Worten: „In weniger als zehn Wochen unterbreitet die Gasspeicherwirtschaft mit dem vorliegenden Leitfaden einen praxistauglichen und rechtlich durchgeprüften Vorschlag zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes. Mit dem Leitfaden ermöglichen die Speicherbetreiber eine sichere Erreichung der vorgegebenen Speicherfüllstände.“

Den INES-Leitfaden zum Gasspeichergesetz können Sie hier herunterladen.

(Quelle: INES/2022)