Generic filters
Exact matches only
FS Logoi

INES nimmt erstmals Ölspeicherbetreiber auf

Kategorie:
Thema:
Autor: Elisabeth Terplan

3. Januar 2024 | Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) hat zum 1. Januar 2024 die USG-Blexen GmbH als neues Mitglied aufgenommen. Damit erweitert sich der Kreis der INES-Mitglieder um ein Unternehmen, das bislang Untergrundspeicher zur Lagerung von Erdöl und Mineralölprodukten betreibt. Die USG‑Blexen GmbH hat konkrete Maßnahmen zur Entwicklung eines Wasserstoffspeichers eingeleitet und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine INES-Mitgliedschaft.

Mit dem Projekt „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland“ (Langfristszenarien) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde im November 2022 der Bedarf für Wasserstoffspeicher von politischer Seite quantitativ beschrieben. Das vom BMWK beauftragte Forschungskonsortium weist im Rahmen mehrerer Szenarien zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 („T45‑Szenarien“) einen Bedarf an Wasserstoffspeichern zwischen 64 und 105 TWh aus (www.langfristszenarien.de).

Die Studie „Wasserstoff speichern – soviel ist sicher“ (INES et al., 2022) hat ergeben, dass in Summe aus den als tauglich angenommenen Poren- und Kavernenspeichern, die heute für die Gasspeicherung eingesetzt werden, eine Wasserstoffspeicherkapazität von insgesamt 32 TWh entwickelt werden könnte. Auf Basis der Ergebnisse lässt sich demnach bereits feststellen, dass die Umstellung der bestehenden wasserstofftauglichen Gasspeicher in Deutschland den Bedarf der zukünftig benötigten Wasserstoffspeicherkapazität gemäß BMWK-Langfristszenarien bei Weitem nicht decken kann.

Da die Entwicklung von Wasserstoffspeicherkapazitäten sehr zeitaufwendig ist, muss eine zielgerechte Umsetzung der Energiewende auch die erforderlichen Zeiträume zur Umwidmung und zum Neubau von Wasserstoffspeichern in den Blick nehmen. Eine aktuelle INES-Analyse zeigt, dass die Umwidmung eines Gasspeichers auf Wasserstoff in Abhängigkeit von den umzustellenden Komponenten zwischen rund 6 und 9 Jahren dauert. Der Speicherneubau erfordert zwischen 10 und 11 Jahren.

Um die erforderlichen Wasserstoffspeicherkapazitäten zur Umsetzung der Energiewende bereitzustellen, wirkt nun mit der USG-Blexen GmbH auch ein Unternehmen bei INES mit, das bislang Untergrundspeicher zur Lagerung von Erdöl und Mineralölprodukten betreibt. Die USG-Blexen GmbH hat konkrete Maßnahmen eingeleitet, um einen Wasserstoffspeicher zu entwickeln.

Im Rahmen einer Grundsatzdebatte in der vergangenen INES-Mitgliederversammlung am 8. November 2023 bestand zwischen den INES-Mitgliedern Einigkeit, eine Beitrittsperspektive für Ölspeicherbetreiber zu schaffen, wenn sie Wasserstoffspeicher entwickeln. Damit sollen Gas- und Ölspeicherbetreiber bei den Fragen zur Wasserstoffspeicherung stärker zusammenarbeiten können. Im Rahmen einer Satzungsänderung wurde nun die Möglichkeit zur Aufnahme von Unternehmen konkret geschaffen, die Maßnahmen zur Entwicklung und Errichtung eines Wasserstoffspeichers eingeleitet haben. Bisher kamen die INES-Mitglieder ausschließlich aus dem Bereich der untertägigen Gasspeicherung.

USG-Blexen-Geschäftsführer Thorben Meyer erläutert den Beitritt seines Unternehmens wie folgt: „In Sachen Wasserstoffspeicherung ist INES in der Verbandslandschaft führend. Wir freuen uns deshalb, dass INES mit der letzten Satzungsänderung auch für Ölspeicherbetreiber die Möglichkeit geschaffen hat, das Thema unter einem Dach mit Gasspeicherbetreibern voranbringen zu können. Wir freuen uns darauf, die Herausforderungen der Wasserstoffspeicherung nun gemeinsam mit den anderen INES-Mitgliedern anpacken zu können.“

INES-Geschäftsführer Sebastian Heinermann kommentiert den Beitritt der USG-Blexen GmbH wie folgt: „Wir freuen uns über die Erweiterung des Mitgliederkreises und die damit verbundene Aufnahme der USG-Blexen GmbH. Gas- und Ölspeicherbetreiber, die Wasserstoffspeicher entwickeln, können die bedeutende Zukunftsaufgabe der Wasserstoffspeicherung von nun an gemeinsam unter dem Dach der INES angehen.

 

(Quelle: INES/2024)