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edna-Umfrage zum Ordnungsrahmen 2021

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Thema:
Autor: Redaktion

Im Jahr 2021 wurden zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in der Energiewirtschaft neu erlassen oder überarbeitet. Hervorzuheben sind das neue EnWG – mit massiven Änderungen für den Lieferanten aber auch für Netzbetreiber ¬– Redispatch 2.0 sowie das EEG 2021. Zur Umsetzung im nächsten Jahr kommt schließlich noch die Marktkommunikation 2022 hinzu. In einer Umfrage unter Mitgliedern hat der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. jetzt die Stimmungslage in der Branche abgefragt. „Kritisiert wurde dabei vor allem der weiter zunehmende bürokratische Aufwand sowie Umsetzungsfristen, die keine Rücksicht auf die Einschränkungen durch Corona genommen haben. Immerhin haben die Mehrzahl der Unternehmen Hoffnung, die Vorgaben rechtzeitig umsetzen zu können”, fasst edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler einige der Ergebnisse zusammen.

Wie kommen die Marktpartner mit der Flut an Neuerungen zurecht, wie schätzen sie die Relevanz für die eigene Arbeit ein? edna hat diese Fragen in einer marktweiten Umfrage untersucht. Die Ergebnisse zeigen klar auf, dass auch mit dem Inkrafttreten so mancher Regelungen längst nicht alles in trockenen Tüchern ist.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen:

1. Welche novellierte oder neue rechtliche Vorgabe hat für Ihr Unternehmen die größte Relevanz?
Hier waren sich die Teilnehmer weitgehend einig: Das am 1. Oktober 2021 startende Redispatch 2.0 hat derzeit die größte Relevanz, gefolgt vom neuen Energiewirtschaftsgesetz und der MaKo 2022.

2. Kann Ihr Unternehmen die Regelungen fristgerecht umsetzen?
Bei den Antworten regiert das Prinzip Hoffnung! Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind mitten in der Umsetzung und hoffen, fristgerecht fertig zu werden. Nur ein Fünftel der Teilnehmenden ist sich sicher, das alles umsetzen zu können, wohingegen 10 % dies für unmöglich halten. Dabei hakt es wohl am meisten an der mangelnden Zeit auf allen Seiten – sowohl bei Dienstleistern als auch auf der EVU-Seite. Speziell bei der MaKo machen Neuerungen und Veränderungen bei den Formaten dem einen oder anderen Unternehmen Kopfzerbrechen.

3. Wo gibt es den größten Umsetzungsaufwand?
Den meisten Aufwand bei der Umsetzung im Unternehmen verursacht fraglos das Redispatch 2.0, bei dem Netzbetreiber, Erzeuger und Dienstleister gefordert sind. Das wird von rund 48 % der Befragten so gesehen. Aber auch die Marktkommunikation 2022 wird nicht unterschätzt und von 32 % der Unternehmen als besonders aufwändig betrachtet.

4. Was verursacht den größten bürokratischen Aufwand?
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen leiden mehr und mehr an den zunehmenden bürokratischen Belastungen. Es überrascht nicht, auch hier wieder Redispatch 2.0 an der Spitze der Antworten zu sehen. Fast gleichauf werden die Anforderungen aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz als bürokratisches Monster angesehen – speziell die an die Lieferanten. Hierzu gehören beispielsweise Änderungen im Kundenportal, die elektronische Übermittlung der Abrechnungen, der “Kündigungsbutton” oder die Anpassung der Lieferverträge und AGB.

5. Wie informieren Sie sich hauptsächlich über neue rechtliche Vorgaben?
Verbände gelten gemeinhin als beste Informationsquelle – neben edna vor allem der BDEW als Spitzenverband der deutschen Energiewirtschaft. Aber auch der Bayerische Verband der Energiewirtschaft wird von einem Viertel der Befragten als wichtigste Informationsquelle genannt. Darüber hinaus werden Kooperationen, Dienstleister, andere VNB und Netzwerke als Informationsquelle genutzt.

6. Haben Sie die Umsetzung bereits abgeschlossen?
Die Antworten auf diese Frage ist ernüchternd und ein Signal an Politik und Behörden, nicht Unmögliches zu verlangen! Keiner der Befragten hat die Umsetzung der Neuerungen bereits abgeschlossen. Immerhin teilweise abgeschlossen sind die Vorgaben bei gut zwei Drittel der Unternehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig, viele EVU sind jedoch schlicht überfordert. Ganz konkret werden zum Redispatch 2.0 aber auch das Erfordernis durchgängiger Tests der Redispatch 2.0-Prozesse TSO-DSO-EIV (Redispatch-Potenziale, Abrufe, Abrechnung) genannt. Denn dabei sind viele Systeme beteiligt und es müssen zahlreiche Schnittstellen ausgeprägt werden.

7. Was halten Sie für die sinnvollste Neuerung?
Tatsächlich wird hier wiederum Redispatch 2.0 genannt. Gerade die Integration jeglicher Flexibilitätsoptionen zur Netzstabilität wird als ingenieurtechnisch sinnvoll gelobt. Auch bei Details des EnWG werden Verbesserungen gesehen. Hier wird der § 41 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 7 a UWG genannt – die Informationspflicht nach Vertragsschluss & Dokumentation von Telefonanrufen, da in letzter Zeit viele so genannte „Cold Calls” von dubiosen Drittlieferanten stattgefunden haben. Auch die MaKo 2022 wird als positiv hervorgehoben. Aufgrund der laufenden Nachbesserungen können die Befragten allerdings mehrheitlich keiner Neuerung sehr viel Positives abgewinnen.

8. Was ist der größte Unfug?
Eine provozierende Frage, auf die einige ebenso provozierend antworteten, dass sie nichts für sinnvoll halten. Im Einzelnen wurde hier jedoch erneut konkret der überhöhte bürokratische Aufwand genannt, der sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die Kunden keinen großen Nutzen mit sich bringt. Auch die Vorgabe, in Kundenrechnungen auf Vergleichsportale hinweisen zu müssen, empört einen Teil der Antwortenden. Sehr konkret dann die Klage über das Redispatch 2.0: Unfug sei es, einen Termin wie den 1. Oktober 2021 in ein Gesetz zu schreiben und auf die realen Gegebenheiten und notwendige Umsetzungs- und Testzeiträume – auch bedingt durch das mittlerweile 18-monatige Infektionsgeschehen ¬– keine Rücksicht zu nehmen.

(Quelle: edna/2021)