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DVGW zur EnWG-Novelle: Gasverteilnetzbetreiber besser an den Planungsprozessen zu beteiligen

Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie zur dritten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2023) erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):

von | 21.02.24

21. Februar 2024 | Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie zur dritten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2023) erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):

Wir befürworten, dass mit einer Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes die Grundlage für eine gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff geschaffen und der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur verstetigt werden soll. Aufgrund ihrer großen Bedeutung für die klimaneutrale Industrie-, Strom- und Wärmeversorgung ist jedoch es dringend geboten, die Gasverteilnetzbetreiber besser an den Planungsprozessen zu beteiligen. Ihre Gasnetzgebietstransformationspläne müssen in die integrierte Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber zwingend mit einbezogen werden, um einen reibungslosen Umstellungsprozess zu ermöglichen und die lokalen Wasserstoffbedarfe korrekt zu erfassen.

Auch darf die Systementwicklungsstrategie, die laut Gesetzentwurf bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur nicht konterkarieren. Genau dies lässt der Zwischenbericht zur Systementwicklungsstrategie allerdings befürchten. Die Verteilnetz- und Fernleitungsnetzbetreiber müssen daher direkt und eng in den Strategieprozess und die Szenarienerstellung eingebunden werden, um kostspieligen und klimaschädlichen Fehlplanungen vorzubeugen.

Zuletzt gilt es, die Finanzierungsbedingungen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes zu verbessern. Der DVGW unterstützt in diesem Kontext die Vorschläge des Bundesrates, die etwa eine Senkung des Selbstbehaltes der Kernnetzbetreiber vorsehen.“

Hintergrund

Rund 1,8 Millionen Gewerbe- und Mittelstandskunden und mehr als 20 Millionen private Haushalte beziehen ihr Gas gegenwärtig über die Gasverteilnetze. Auf über 550.000 Leitungskilometern versorgt das Gasverteilnetz rund 99 % aller Erdgaskunden, rund die Hälfte der Gaskraftwerke und einen Großteil der Fernwärmeerzeugung. Mit einem Wiederbeschaffungswert von mehr als 270 Milliarden Euro ist das Gasverteilnetz ein strategisches Asset der Energiewende, das es beim Aufbau eines Wasserstoffnetzes umfassend zu nutzen gilt. Mit dem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) nach DVGW-Merkblatt G 2100 haben die Gasverteilnetzbetreiber ambitionierte Etappenziele ins Auge gefasst und sich zu einer zügigen Transformation ihrer Netze hin zu Wasserstoff bekannt. Um die genannten Kundengruppen krisensicher und klimafreundlich mit Wasserstoff zu versorgen und nicht zuletzt auch die Transformation der Wärmeversorgung in den Kommunen voranzutreiben, sollten die Transformationspläne der Gasverteilnetzbetreiber bereits frühzeitig Eingang in den in der dritten EnWG-Novelle angelegten Planungsprozess finden. Dies ist schon deshalb zwingend geboten, da auch auf europäischer Ebene die Beteiligung der Verteilnetzbetreiber an den jeweils national zu erarbeitenden Netzentwicklungs-Szenarien vorgesehen ist (vgl. Art. 51 und 52 der Gas-Direktive) und nicht zuletzt auch zwei Bundesgesetze die Umstellung der Gasverteilnetze als wichtige Transformationsoption vorhalten (vgl. etwa § 71 Gebäudeenergiegesetz/GEG sowie § 28 Wärmeplanungsgesetz/WPG).

Die Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist eine „sektorübergreifende Strategie für die Transformation des Energiesystems“. Die Strategie basiert auf den sogenannten Langfristszenarien des BMWK. Der Strategieprozess wird von der Deutschen Energieagentur (dena) im Auftrag des BMWK verwaltet. Laut Gesetzentwurf sollen die „Festlegungen der Systementwicklungsstrategie“ im intergierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff berücksichtigt werden.

 

(Quelle. DVGW/2024)

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