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Bundesnetzagentur verlangt Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032

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Autor: Elisabeth Terplan

22. Dezember 2023 | Die Bundesnetzagentur verlangt Änderungen am Netzentwicklungsplan NEP Gas 2022-2032 und bestätigt 133 von 144 Netzbaumaßnahmen.

“Im Jahr 2022 hat sich der Gasmarkt in Deutschland grundlegend verändert. Mit unserem Änderungsverlangen stellen wir nun die Weichen für eine nachhaltige Diversifizierung der deutschen Gasversorgung. Wir bereiten den Weg für eine zügige Umstellmöglichkeit von Erdgasleitungen auf Wasserstoff vor”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Außerdem wird das Gasnetz ertüchtigt, um auch ohne russische Gasmengen seine Transportaufgabe zu erfüllen. Hierbei wird die Einbindung von LNG-Anlagen in den deutschen Gasmarkt eine wesentliche Rolle spielen.”

Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032

Der Netzausbauvorschlag im Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 umfasst insgesamt 140 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,4 Mrd. €. Dabei sind gegenüber dem Netzwicklungsplan Gas 2020-2030 insgesamt 82 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen stehen aufgrund des Wegfalls russischer Erdgasmengen größtenteils im Zusammenhang mit der veränderten Flusssituation im Fernleitungsnetz. Vor diesem Hintergrund und zur langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen die Netzausbaumaßnahmen für den künftigen Abtransport von LNG-Mengen eine maßgebliche Rolle. Daneben sind weitere Ausbaumaßnahmen für künftige Bedarfe von Gaskraftwerken und die L-/H-Gas-Umstellung erforderlich.

Bundesnetzagentur bestätigt 133 Netzausbaumaßnahmen

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 133 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,1 Mrd. €. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungszubau von 925 km und einen Verdichterzubau in Höhe von 149 MW im Fernleitungsnetz.

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass in der Netzentwicklungsplanung wiederholt eine Marktabfrage zur Erzeugung und zum Bedarf von Wasserstoff durchgeführt worden ist und Netzausbaumaßnahmen für Wasserstoffprojekte ermittelt worden sind. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und der Dekarbonisierung des Fernleitungsnetzes in Deutschland geleistet. Zu berücksichtigen ist, dass reine Wasserstoffnetzinfrastrukturen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz fallen und damit nicht Bestandteil der bestätigten Netzausbaumaßnahmen sind. In einem geringfügigen Umfang werden jedoch Ausbaumaßnahmen im Fernleitungsnetz bestätigt, die notwendig sind, um perspektivisch Erdgasleitungen auf eine Wasserstoffnutzung umstellen zu können.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.

Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2022-2032.

 

(Quelle: Bundesnetzagentur/2023)