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BDEW zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze

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Thema:
Autor: Elisabeth Terplan

©Thomas Imo Photothek/BDEW

2. Februar 2024  | Zum Beginn der Auftaktveranstaltung der Bundesnetzagentur zur Vorstellung ihres Eckpunktepapiers für die  Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Vor dem Hintergrund der aktuellen und künftigen Herausforderungen an die Energienetze ist eine Evaluierung und sachgerechte Weiterentwicklung der Anreizregulierung auch aus Sicht der Energiewirtschaft zwingend notwendig. Wir freuen uns darüber, dass die Bundesnetzagentur mögliche Anpassungen frühzeitig und ergebnisoffen mit der Branche diskutieren möchte.

Sowohl die Stromnetze als auch die Gasnetze werden in den nächsten Jahren massiven Transformationen unterworfen, jedoch in vollkommen unterschiedliche Richtungen. Während die Stromnetze deutlich stärker ausgebaut werden müssen, muss beim Gasnetz entschieden werden: Wo können wir das bestehende Netz künftig für Wasserstoff und Biomethan nutzen? Wo ist der Bau neuer Wasserstoffleitungen erforderlich? Entsprechend muss auch das Regulierungssystem angepasst werden und die bisher starke Vergangenheitsorientierung der regulatorischen Methoden abgelegt werden. Damit die notwendigen Investitionen in die Netze stattfinden, muss dabei immer auch die Perspektive der Investoren berücksichtigt werden. Denn diese werden nur in die Infrastruktur investieren, wenn sie attraktive Rahmenbedingungen vorfinden.

Das veröffentlichte Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur enthält hierfür bereits einige wichtige Ansätze. Letztlich wird es aber auf die konkrete Ausgestaltung und das Zusammenspiel der Regelungen ankommen. Ziel muss ein zukunftsfähiges Gesamtregulierungssystem sein, das die Netzbetreiber in die Lage versetzt, die Herausforderungen der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende auf allen Ebenen zu meistern. Das bedeutet auch, jederzeit eine wettbewerbsfähige Vergütung von Netzinvestitionen und Netzbetrieb sicherzustellen. Gerade bei der Verzinsung und der Anerkennung der laufenden Betriebskosten sehen wir dringenden Handlungsbedarf noch für die laufende Regulierungsperiode.“

 

(Quelle: BDEW/2024)
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