29.November 2023 | Das Europäische Parlament, der Rat der EU sowie die EU-Kommission haben sich gestern Abend auf eine Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie als Teil des EU-Gaspakets geeinigt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist gut, dass sich das Europäische Parlament, der Rat der EU sowie die EU-Kommission gestern nun endlich auf eine novellierte Gasbinnenmarkt-Richtline als Teil des Gaspakets grundsätzlich geeinigt haben. Das Gaspaket ist besonders wichtig für die Weichenstellung für den Wasserstoffhochlauf. Wettbewerbsorientierte Marktstrukturen sind für die Entstehung eines funktionierenden Wasserstoffmarktes essenziell.
Für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf sind praktikable Entflechtungsregelungen für Wasserstoffnetze erforderlich. Positiv ist die Differenzierung zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene bei Wasserstoffnetzen, angelehnt an den Erdgasbereich. Die Einigung zur Richtlinie enthält zudem einen guten Kompromiss hinsichtlich der horizontalen Entflechtung, also zwischen Gasnetzbetreibern und Wasserstoffnetzbetreibern. Demnach gilt diese Entflechtung nur für die Fernleitungsnetzbetreiber, wobei Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen von dieser Regelung abweichen können. So können Synergien genutzt und Investitionen von Netzbetreibern erleichtert werden. Der Wasserstoffhochlauf wird nicht unnötig durch zu strenge Regelungen gehemmt.
Auch zur Netzplanung wurden in der Richtlinie Anforderungen festgelegt: Auf Fernleitungsebene soll es Mitgliedsstaaten offengehalten werden, ob sie eine gemeinsame nationale Planung für Gas und Wasserstoff oder zwei getrennte Pläne fordern. Auf Verteilnetzebene soll wo möglich ein integrierter Planungsansatz verfolgt werden. Die der Netzplanung zugrundeliegenden Szenarien sollen mit Einbezug von Strom, Gas und Wasserstoff ausgearbeitet werden. Dies ist die richtige Herangehensweise, denn eine integrierte Planung ist eine wichtige Voraussetzung für die Energiewende, auch in Hinblick auf die Umwidmung von Netzen von Gas auf Wasserstoff. Lösungen müssen regional mit Einbezug aller Energieträger ausgearbeitet werden.
Die Unternehmen benötigen nun Sicherheit darüber, wie die EU-weiten Regelungen der Transformation der Gaswirtschaft lauten. Hierzu sollte schnell ein finaler Text basierend auf der gestrigen Einigung ausgearbeitet werden.
Zudem sollten sich Parlament, Rat und Kommission auch zeitnah auf die Gasbinnenmarkt-Verordnung, den zweiten Teil des Gaspakets, einigen. Zentrale Punkte sind hier unter anderem Querfinanzierungen im Erdgas- und Wasserstoffbereich, Regelungen zu Netzentgelten, die Ausgestaltung der Vereinigungen von Fernleitungs- und Verteilnetzebene für Gas und für Wasserstoff auf EU-Ebene sowie die Übernahme von Inhalten aus EU-Notfallverordnungen aus dem vergangenen Jahr, darunter die gemeinsame Gaseinkaufsplattform. Bei den Diskussionen zur möglichen Übernahme der Inhalte aus der Notfallverordnung in die Gasbinnenmarkt-Verordnung sollte der Mehrwert solcher Notfallmaßnahmen nochmal genau hinterfragt werden.“