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BDEW aktualisiert Ladesäulen-Erhebung nach Bundesländern und Städten

Hamburg ist mit 774 Ladepunkten Spitzenreiter beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in deutschen Städten, gefolgt von Berlin (628) und Stuttgart (402). Mit Blick auf die Bundesländer liegt Bayern mit 2 503 Ladepunkten vor Nordrhein-Westfalen (1 970) und Baden-Württemberg (1 786).

von | 26.10.17

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In der BDEW-Erhebung werden neben den Ladesäulen im öffentlichen Raum auch Ladesäulen auf öffentlich zugänglichem Privatgelände (Parkhäuser, Supermarkt-Parklätze usw.) erfasst. Insgesamt gibt es inzwischen fast 11 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Demgegenüber steht die Summe von etwa 99 600 in Deutschland zugelassenen voll- oder teilelektrisch betriebenen Autos. Statistisch gesehen kommen damit gerade einmal 9 Fahrzeuge auf einen Ladepunkt. „Das zeigt: Die Energiewirtschaft ist beim Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv in Vorleistung gegangen und treibt die klimaschonende Antriebstechnologie voran. Und das, obwohl sich der Betrieb der Ladesäulen aufgrund der geringen Fahrzeuganzahl bisher nicht lohnt. Die Automobilindustrie muss jetzt endlich nachziehen und E-Autos auf den Markt bringen, die in Preis und Leistung einer breiteren Käuferschicht entsprechen", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Zudem müssen die Verteilnetze auf den gewünschten Aufschwung der Elektromobilität vorbereitet werden. In einigen Regionen wird es notwendig sein, das Verteilnetz auszubauen oder zu verstärken. Wichtig ist dabei, dass die Potenziale der Digitalisierung genutzt und smarte Technik wie Steuerungssoftware in den Netzen eingesetzt wird. Damit kann der Ausbaubedarf reduziert werden. Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst. Da für die Erhebung mit Stichtag 30.06.2017 die Datenbasis um Akteure wie Betreiber von Parkhäusern und -plätzen erweitert wurde, lässt sie sich nicht eins zu eins mit der letzten Erhebung vom 31.12.2016 vergleichen. Ein Ladepunkt gilt dann als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann. Quelle der Erhebung zur Anzahl der zugelassenen voll- oder teilelektrisch betriebenen Autos ist der Verband der Automobilindustrie (VDA), Stand Juni 2017. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))

In der BDEW-Erhebung werden neben den Ladesäulen im öffentlichen Raum auch Ladesäulen auf öffentlich zugänglichem Privatgelände (Parkhäuser, Supermarkt-Parklätze usw.) erfasst. Insgesamt gibt es inzwischen fast 11 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Demgegenüber steht die Summe von etwa 99 600 in Deutschland zugelassenen voll- oder teilelektrisch betriebenen Autos. Statistisch gesehen kommen damit gerade einmal 9 Fahrzeuge auf einen Ladepunkt.
„Das zeigt: Die Energiewirtschaft ist beim Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv in Vorleistung gegangen und treibt die klimaschonende Antriebstechnologie voran. Und das, obwohl sich der Betrieb der Ladesäulen aufgrund der geringen Fahrzeuganzahl bisher nicht lohnt. Die Automobilindustrie muss jetzt endlich nachziehen und E-Autos auf den Markt bringen, die in Preis und Leistung einer breiteren Käuferschicht entsprechen", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Zudem müssen die Verteilnetze auf den gewünschten Aufschwung der Elektromobilität vorbereitet werden. In einigen Regionen wird es notwendig sein, das Verteilnetz auszubauen oder zu verstärken. Wichtig ist dabei, dass die Potenziale der Digitalisierung genutzt und smarte Technik wie Steuerungssoftware in den Netzen eingesetzt wird. Damit kann der Ausbaubedarf reduziert werden.
Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst. Da für die Erhebung mit Stichtag 30.06.2017 die Datenbasis um Akteure wie Betreiber von Parkhäusern und -plätzen erweitert wurde, lässt sie sich nicht eins zu eins mit der letzten Erhebung vom 31.12.2016 vergleichen.
Ein Ladepunkt gilt dann als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
Quelle der Erhebung zur Anzahl der zugelassenen voll- oder teilelektrisch betriebenen Autos ist der Verband der Automobilindustrie (VDA), Stand Juni 2017.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))

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