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Aufruf an Betroffene der KWKG-Änderungen – Zukünftige Ausschreibung für KWK-Anlagen von 500 kW bis 1 MW

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Der B.KWK bittet daher alle Betroffenen, die ihre Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW aufgrund dieser Änderung nicht wie geplant bis zum 31.05.2021 realisieren können, sondern nun an der Ausschreibung am 01. Juni 2021 teilnehmen müssten, um ihre Meldung an die B.KWK-Geschäftsstelle (Angabe von Betreiber, Anlagengröße in kWel und Kontaktdaten an info@bkwk.de), damit unser Verband sich in seiner politischen Arbeit im neuen Jahr für sie einsetzen kann.
BAFA-Anmeldefrist für KWK-Anlagen aus 2019
Nach dem KWK-Gesetz sind zur Gewährung des KWK-Zuschlages die KWK-Anlagen, deren Dauerinbetriebnahme im Jahr 2019 erfolgte, bis zum 31.12.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anzumelden. Die Formulare finden sind unter: ELAN-Services

(Quelle: B.KWK)