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Festlegung der sektoralen Produktivitätsvorgabe für Gasnetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat die ab 2018 geltende Produktivitätsvorgabe für Gasnetzbetreiber auf 0,49 % festgelegt.

von | 21.12.17

Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Wochen ihre methodischen Ansätze und die daraus resultierenden Ergebnisse öffentlich konsultiert. Aufgrund der Veröffentlichung von Berechnungstools und Daten konnten die Berechnungen überprüft und methodische Fehler identifiziert und gemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat deshalb im laufenden Verfahren den zuerst geplanten Wert von 0,88 % weiter nach unten korrigiert.
Für die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von den Regulierungsbehörden gemäß § 9 der Anreizregulierungsverordnung Erlösobergrenzen für eine fünf Jahre dauernde Regulierungsperiode festgelegt. Um die Erlösobergrenze an erwartete Beschaffungspreisänderungen und Produktivitätsentwicklungen anzupassen, wird eine generelle sektorale Produktivitätsvorgabe („X Generell") angewendet. Der X Generell beträgt aktuell laut Vorgabe in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) 1,5 %. Für die 2018 beginnende dritte Regulierungsperiode der Gasnetzbetreiber musste die Bundesnetzagentur den X Generell ermitteln und festlegen. Der X Generell beinhaltet eine Prognose auf die erwartete Änderung von Produktivität und Beschaffungspreisen der Gasnetzbetreiber. Jeder X Generell größer null impliziert, dass die Produktivitätsentwicklung in der Netzwirtschaft höher ist als in der Gesamtwirtschaft oder dass die Preissteigerungen von Löhnen, Material und Kapitaleinsatz in der Netzwirtschaft unter denen der Gesamtwirtschaft liegen.
(Quelle: BDEW)

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