Generic filters
FS Logoi

BDEW zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen

Das Bundeskabinett hat die Ausschreibungsverordnung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie die Verordnung für die gemeinsame Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen (PV) verabschiedet.

von | 19.05.17

NULL
Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es liegt nun ein praktikabler Verordnungsentwurf für die Einführung von Ausschreibungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf dem Tisch. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darin zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt.“ Die Verordnung regelt auch die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme zur Einbindung von Wärme aus erneuerbaren Quellen. Das schafft die Voraussetzung, damit Technologien zur Einbindung hoher Wärmeanteile aus Erneuerbaren Energien in der Praxis erprobt werden können. „Das ist ein weiterer Schritt, um die KWK-Systeme zukunftsfähig zu machen und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors", so Kapferer. Allerdings sind die Vorgaben für innovative KWK-Systeme hoch gesteckt. Zudem engt die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen die Vielfalt an Optionen und Brennstoffen ein. Zugleich befasste sich das Kabinett mit dem Verordnungsentwurf für die Einführung gemeinsamer Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen. Hierzu Kapferer: „Grundsätzlich ist die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen zu begrüßen. Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen. Allerdings muss das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat." Mit der Verordnung für die gemeinsame Ausschreibung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 um. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))

Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es liegt nun ein praktikabler Verordnungsentwurf für die Einführung von Ausschreibungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf dem Tisch. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darin zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt.“
Die Verordnung regelt auch die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme zur Einbindung von Wärme aus erneuerbaren Quellen. Das schafft die Voraussetzung, damit Technologien zur Einbindung hoher Wärmeanteile aus Erneuerbaren Energien in der Praxis erprobt werden können. „Das ist ein weiterer Schritt, um die KWK-Systeme zukunftsfähig zu machen und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors", so Kapferer. Allerdings sind die Vorgaben für innovative KWK-Systeme hoch gesteckt. Zudem engt die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen die Vielfalt an Optionen und Brennstoffen ein.
Zugleich befasste sich das Kabinett mit dem Verordnungsentwurf für die Einführung gemeinsamer Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen. Hierzu Kapferer: „Grundsätzlich ist die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen zu begrüßen. Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen. Allerdings muss das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat."
Mit der Verordnung für die gemeinsame Ausschreibung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 um.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Immer das neuste in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

Stapel Probeabo Gas

Sie möchten unser Magazin testen?

Bestellen Sie das kostenlose Probeheft!

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen die gwf Gas + Energie kostenlos und unverbindlich zur Probe!