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FS Logoi

10. Kooperationsvereinbarung Gas veröffentlicht

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Themen: | |
Autor: Redaktion

Die neue KoV X berücksichtigt:

  • europäische Vorgaben aus den Netzkodexen zu Entgelten ("NC Tariffs") oder zum Kapazitätsmanagement ("NC CAM"),
  • nationale Regelungen z. B. der neuen Gasnetzzugangsverordnung,
  • Anregungen von Netznutzern,
  • Verbesserungsmöglichkeiten aus der Branche selbst.

Die Themenkomplexe Bilanzkreismanagement, Kapazitätsmanagement, Marktkommunikation, Lieferantenrahmenvertrag, Krisenvorsorge und interne Bestellung sind von den Änderungen betroffen. Zudem wird die Möglichkeit eines neuen DZK- (dynamisch-zuordenbare Kapazität) Produkts geschaffen. Die Fernleitungsnetzbetreiber erhalten die Möglichkeit, ein solches Produkt anzubieten. Näheres wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen der Marktgebietsverantwortlichen geregelt. Damit soll dem Markt ein möglichst effizientes Kapazitätsprodukt z. B. für Gaskraftwerke zugänglich gemacht werden.
KoV-Hauptteil:
Neben redaktionellen und klarstellenden Änderungen, u. a. zur Marktraumumstellung, wurde der Hauptteil in § 16 Ziffer 5 um eine Regelung ergänzt, die es dem nachgelagerten Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die verbindliche Bereitstellung zusätzlicher H-Gas-Kapazitäten im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas für mindestens zehn Jahre bei dem vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber anzufragen und zu kontrahieren. Die Schiedsgerichtsklausel (§ 57) wurde um eine Regelung ergänzt, mit der die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten gedeckelt werden sollen.
KoV-Anlage 3 (Lieferantenrahmenvertrag Gas):
Die Anlage 3 enthält neben redaktionellen Aktualisierungen, insbesondere aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes, im Wesentlichen klarstellende Änderungen. Der Vertrag wurde zudem dahingehend geändert, dass aus seinen Regelungen nicht der Rückschluss auf ein – nicht existierendes – Schriftformerfordernis gezogen werden kann. Auch das Unterschriftenfeld ist entfallen. Hierdurch soll den in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Diskussionen um ein vermeintliches Schriftformerfordernis für den Abschluss des Vertrages die Grundlage entzogen werden. Auch soll die Vertragskündigung zukünftig in Textform möglich sein.
Weitere KoV-Anlagen und Leitfäden:
Die Anlage 1 (Ein-/Ausspeisevertrag Fernleitungsnetzbetreiber) wurde u. a. an die regulierungsbehördlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, die sich aus den Networkcodes ergeben, angepasst. Anlage 1 und Anlage 2 (Ein-/Ausspeisevertrag VNB entry-exit-System) wurden zudem redaktionell an das Messstellenbetriebsgesetz angepasst. Die Anlagen 4 (Bilanzkreisvertrag) und 5 (Verbindung von Bilanzkreisen) wurden neben Klarstellungen und Konkretisierungen u. a. um Regelungen ergänzt, die die Umsetzung eines harmonisierten DZK-Produkts ermöglichen. Bei den Anlagen 5 und 6 wurde lediglich ein Verweis aktualisiert. Die Leitfäden Bilanzkreismanagement Gas, Krisenvorsorge Gas und Marktraumumstellung wurden v. a. entsprechend den in der KoV erfolgten Änderungen aktualisiert.
(Quelle: VKU (Verband Kommunaler Unternehmen e.V.))