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Neue edna-Artikelnummern für elektronische Energierechnungen

Pünktlich vor dem geplanten Start von ZUGFeRD 2.0, der für Ende 2019 erwartet wird, hat der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. jetzt einen eigenen Nummernkreis für elektronische Energierechnungen erhalten. Damit stehen offizielle Artikelnummern künftig nicht nur für Stromrechnungen zur Verfügung, sondern auch für die Abrechnung von Gas, Wasser oder Wärme.

von | 15.10.19

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Im Unterschied zur Liste des BDEW, die lediglich die netzseitige Marktkommunikation abdeckt, bietet edna über die GS1-Zertifizierung einen offiziellen und damit eindeutig zuordenbaren GLN-Nummernkreis (Global Location Number) mit insgesamt 10.000 möglichen Lieferpositionen. Dieser Artikelstamm wird in den kommenden Wochen exakt ausgearbeitet und dann den Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt. „Damit steht auch für den elektronischen Rechnungsaustausch im Energiemarkt ein offizieller und vor allem einheitlicher Artikelkatalog zur Verfügung, der nach Fertigstellung als Webservice über die edna-Website abrufbar sein wird", erklärt Dirk Heinze, Präsident des edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. und Vorsitzender der edna-Projektgruppe „ZUGFeRD". GS1 (Global Standards One) ist eine weltweit tätige Organisation, die unter anderem für die Vergabe der GLN, vormals auch als EAN-Code bekannt, verantwortlich ist. Diese Nummer ist ein weltweit eindeutiges Identifikationssystem für Waren oder Dienstleistungen. edna wurde dabei jetzt der Nummernkreis 42 517523 0000 9 zugeteilt. „Bereits 2016 haben wir eine Umsetzungsempfehlung für ZUGFeRD 1.0 im Energiemarkt veröffentlicht. Auch die Entwicklung der Version 2.0, die jetzt kurz vor der Finalisierung steht, haben wir aktiv begleitet. Mit dem edna-GLN-Nummernkreis steht der breiten Einführung dieses Standards im Energiemarkt nun nichts mehr im Wege", erklärt Dirk Heinze. Die ZUGFeRD 2.0-Spezifikationen, die international auch unter dem Namen „Faktur X" Anwendung finden, entsprechen wie die X-Rechnung den Vorgaben der Norm EN16931 und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO). Im Unterschied zu einer reinen XML- oder EDIFACT-Rechnung bietet ZUGFeRD ein hybrides Format, das aus einem PDF- und einem XML-Teil besteht: Die Datei kann damit sowohl wie eine herkömmliche Rechnung ausgedruckt als auch direkt digital weiterverarbeitet werden. Somit eignet sich ZUGFeRD auch für die Rechnungsstellung bei Endkunden, die eine elektronische Weiterverarbeitung nicht umsetzen können oder wollen. (Quelle: EDNA)

Im Unterschied zur Liste des BDEW, die lediglich die netzseitige Marktkommunikation abdeckt, bietet edna über die GS1-Zertifizierung einen offiziellen und damit eindeutig zuordenbaren GLN-Nummernkreis (Global Location Number) mit insgesamt 10.000 möglichen Lieferpositionen. Dieser Artikelstamm wird in den kommenden Wochen exakt ausgearbeitet und dann den Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt. „Damit steht auch für den elektronischen Rechnungsaustausch im Energiemarkt ein offizieller und vor allem einheitlicher Artikelkatalog zur Verfügung, der nach Fertigstellung als Webservice über die edna-Website abrufbar sein wird", erklärt Dirk Heinze, Präsident des edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. und Vorsitzender der edna-Projektgruppe „ZUGFeRD".
GS1 (Global Standards One) ist eine weltweit tätige Organisation, die unter anderem für die Vergabe der GLN, vormals auch als EAN-Code bekannt, verantwortlich ist. Diese Nummer ist ein weltweit eindeutiges Identifikationssystem für Waren oder Dienstleistungen. edna wurde dabei jetzt der Nummernkreis 42 517523 0000 9 zugeteilt. „Bereits 2016 haben wir eine Umsetzungsempfehlung für ZUGFeRD 1.0 im Energiemarkt veröffentlicht. Auch die Entwicklung der Version 2.0, die jetzt kurz vor der Finalisierung steht, haben wir aktiv begleitet. Mit dem edna-GLN-Nummernkreis steht der breiten Einführung dieses Standards im Energiemarkt nun nichts mehr im Wege", erklärt Dirk Heinze. Die ZUGFeRD 2.0-Spezifikationen, die international auch unter dem Namen „Faktur X" Anwendung finden, entsprechen wie die X-Rechnung den Vorgaben der Norm EN16931 und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO). Im Unterschied zu einer reinen XML- oder EDIFACT-Rechnung bietet ZUGFeRD ein hybrides Format, das aus einem PDF- und einem XML-Teil besteht: Die Datei kann damit sowohl wie eine herkömmliche Rechnung ausgedruckt als auch direkt digital weiterverarbeitet werden. Somit eignet sich ZUGFeRD auch für die Rechnungsstellung bei Endkunden, die eine elektronische Weiterverarbeitung nicht umsetzen können oder wollen.

(Quelle: EDNA)

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