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„Flexdeckel“ voll: Biogasbranche ausgebremst

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat verkündet, dass der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1.000 Megawatt (MW) für den Erhalt der Flexibilitätsprämie bei Biogas ausgeschöpft ist. Durch das Erreichen des sogenannten „Flexdeckels“ entfällt für die Betreiber von Biogasanlagen nach einer Übergangsfrist der wirtschaftliche Anreiz, auf eine flexible Fahrweise umzustellen. Die Biogasbranche wird damit in ihren Bemühungen ausgebremst, die Anlagen weiter auf die Bereitstellung von wichtigen Systemdienstleistungen als Partner der fluktuierenden Erneuerbaren Energien auszurichten.

von | 02.09.19

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Mit den aktuell installierten Kapazitäten der Biogasanlagen in Deutschland lassen sich rund 5.000 MW gesicherte Leistung produzieren. Um die Stromerzeugung systemdienlich an den Bedarf anzupassen, werden davon 1.000 MW als flexible Pufferleistung vorgehalten. Damit liegt die sogenannte Bemessungsleistung der Biogasanlagen bei etwa 4.000 MW. Bei einer konsequenten Flexibilisierung könnte die Biogasbranche allerdings mit diesen 4.000 MW eine Pufferleistung in Höhe von mindestens 6.000 MW beitragen, sprich eine gesicherte Leistung von insgesamt mindestens 10.000 MW bedarfsgerecht zur Verfügung stellen – und das ohne den Substratinput zu erhöhen. Diese zusätzliche flexible Leistung, die der „Flexdeckel“ nun ausbremst, könnte rund fünf Kohlekraftblöcke ersetzen. Als eine zentrale Maßnahme zur Weiterentwicklung des „Flexdeckels“ schlägt der Fachverband Biogas e. V. gemeinsam mit den anderen Bioenergieverbänden die Streichung oder zumindest deutliche Erhöhung der Deckelung vor. Ebenso ließen sich die Auszahlungsmodalitäten optimieren, sodass auch Anlagen, deren EEG-Vergütung in weniger als zehn Jahren ausläuft, in der Flexibilitätsprämie einen Anreiz zur Flexibilisierung sehen können. Weitere Maßnahmenvorschläge, um den enormen Beitrag der Bioenergie auch für die Zukunft zu stabilisieren, sind im gemeinsamen Vorschlagspapier zur Weiterentwicklung des EEG ausgeführt. (Quelle: Fachverband Biogas)

Mit den aktuell installierten Kapazitäten der Biogasanlagen in Deutschland lassen sich rund 5.000 MW gesicherte Leistung produzieren. Um die Stromerzeugung systemdienlich an den Bedarf anzupassen, werden davon 1.000 MW als flexible Pufferleistung vorgehalten. Damit liegt die sogenannte Bemessungsleistung der Biogasanlagen bei etwa 4.000 MW. Bei einer konsequenten Flexibilisierung könnte die Biogasbranche allerdings mit diesen 4.000 MW eine Pufferleistung in Höhe von mindestens 6.000 MW beitragen, sprich eine gesicherte Leistung von insgesamt mindestens 10.000 MW bedarfsgerecht zur Verfügung stellen – und das ohne den Substratinput zu erhöhen. Diese zusätzliche flexible Leistung, die der „Flexdeckel“ nun ausbremst, könnte rund fünf Kohlekraftblöcke ersetzen.
Als eine zentrale Maßnahme zur Weiterentwicklung des „Flexdeckels“ schlägt der Fachverband Biogas e. V. gemeinsam mit den anderen Bioenergieverbänden die Streichung oder zumindest deutliche Erhöhung der Deckelung vor. Ebenso ließen sich die Auszahlungsmodalitäten optimieren, sodass auch Anlagen, deren EEG-Vergütung in weniger als zehn Jahren ausläuft, in der Flexibilitätsprämie einen Anreiz zur Flexibilisierung sehen können. Weitere Maßnahmenvorschläge, um den enormen Beitrag der Bioenergie auch für die Zukunft zu stabilisieren, sind im gemeinsamen Vorschlagspapier zur Weiterentwicklung des EEG ausgeführt.

(Quelle: Fachverband Biogas)

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