12. April 2023 | Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass jede neue Heizung ab 2024 mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas, kommentiert die Diskussion um mögliche Probleme für Mieter und Eigentümer.
Am 03. April hat die Bundesregierung einen neuen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht.
Bereits am 22. März hatte Timm Kehler öffentlich angegeben, dass „der Gebäude- und Heizungsbestand in Deutschland sehr große Potenziale für CO2 -Einsparungen birgt.” Die Politik müsse aber den unterschiedlichen Zustand der Gebäude in Deutschland sowie die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer und Mieter berücksichtigen.
Zielgerichtete Wärmeplanung in den Kommunen
“Es ist falsch, wenn auf Bundesebene pauschal vorgegeben wird, wie die Wärmeversorgung von Gebäuden zukünftig auszusehen hat und welche Energieträger zum Einsatz kommen dürfen. Eine zielgerichtete Wärmeplanung in den Kommunen wäre dafür das sehr viel geeignetere Instrument.
Denn nur aus der Betrachtung des Gebäudebestandes vor Ort kann entschieden werden, ob zukünftig mit Strom, Fernwärme oder Wasserstoff geheizt werden sollte und wie dezentral die Lösungen sein können. Zudem müssen wir denen unter die Arme greifen, deren Geldbeutel nicht prall gefüllt sind und die sich nicht leisten können, ihr älteres Wohnhaus fit für den Einbau einer Wärmepumpe zu machen.
Kehler fordert daher, zunächst die Voraussetzungen in den Gebäuden und in der kommunalen Energieversorgung zu schaffen. Dagegen berücksichtige der Gesetzesentwurf “nur einseitig und pauschal” einzelne Gebäude.
“Damit macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Dieses Vorgehen ist nicht sinnvoll. Wir benötigen dringend einen Lösungsvorschlag aus einem Guss.”
GEG-Novelle mit Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen
Der Verband Zukunft Gas schlägt vor, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Kehler:
“Ergänzend muss dazu ein Förderkonzept für die Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden, welches die soziale Situation der Mieter sowie die Vielfalt der Gebäudetypen berücksichtigt.
Nur so kann es gelingen, Klimaschutz, regionale Vielfalt und Sozialverträglichkeit in Einklang zu bringen und am Ende das Gewünschte auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu erreichen.“