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Gas- und Dampfturbinenanlage soll Kohlekraftwerk Heilbronn ersetzen

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Autor: Elisabeth Terplan

Die EnBW hat dem Gemeinderat Heilbronn die Pläne für eine Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) vorgestellt, die in  in fünf Jahren voraussichtlich den jetzigen Kohleblock ablösen könnte. Mit dem Bau einer GuD-Anlage wird die Voraussetzung geschaffen, dass Heilbronn und die Region auf dem Weg zur Klimaneutralität sicher, nachhaltig und kostengünstig mit Strom und Fernwärme versorgt werden können.

Konkret heißt das für Heilbronn, dass die neue GuD-Anlage über eine Million tCO2 pro Jahr und damit rund 50 % der aktuellen Emissionen des Kohlekraftwerks einsparen kann. Der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) würde im Vergleich zum Bestand um etwa 80 %, der von Schwefeloxiden (SOx) um mehr als 90 % sinken.

Erdgas ist in Heilbronn aber nur für eine Übergangszeit als Brennstoff vorgesehen. Durch Beimischung von Wasserstoff oder anderen grünen Gasen kann die CO2-Bilanz sukzessive weiter verbessert werden. Das anvisierte Ziel ist die Umstellung auf eine hundertprozentige Verbrennung von klimaneutralem „grünen“ Gas – wie Wasserstoff – ab Mitte der 2030er Jahre. Dieser Schritt ist bei der Planung und Umsetzung der GuD-Anlage bereits angelegt.

Der Genehmigungsprozess für das Projekt ist zweigeteilt. Zunächst startet die Stadt Heilbronn nach der Sommerpause das Verfahren zur erforderlichen Anpassung des Bebauungsplanes für das Kraftwerksgelände. Im Laufe des kommenden Jahres will die EnBW dann das im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegte Genehmigungsverfahren für ihr Vorhaben vorbereiten. Der Antrag dafür kann vermutlich in der ersten Hälfte 2023 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Genehmigung und endgültige Investitionsentscheidung vorausgesetzt, könnte die Bauphase im vierten Quartal 2023 beginnen. Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 wäre der Kohleausstieg in Heilbronn mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage umgesetzt. Das mögliche Investitionsvolumen für den Umstieg von Kohle auf Gas in Heilbronn schätzt die EnBW aktuell auf über 500 Mio. €. Die endgültige unternehmerische Investitionsentscheidung ist erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens möglich.

(Quelle: ENBW/2021)