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Bundesnetzagentur übernimmt neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen

Mit dem neu in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz haben die Betreiber von Wasserstoffnetzen von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll. Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Bundesnetzagentur stellt eine stabile und […]

von | 28.07.21

Mit dem neu in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz haben die Betreiber von Wasserstoffnetzen von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll.

Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Bundesnetzagentur stellt eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicher. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten.

Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. Dies trägt der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung.

Eine Beschreibung der Prozessschritte, die im Rahmen der „Opt-In-Erklärung“ und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung erforderlich sind und weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.bnetza.de/wasserstoff.

(Quelle: Bundesnetzagentur/2021)

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