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German LNG Terminal stellt Antrag auf Planfeststellung

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Autor: Elisabeth Terplan

Die German LNG Terminal GmbH beabsichtigt zum 30. Juni 2021 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung eines Hafens zum Umschlag von LNG am Standort Brunsbüttel beim Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) in Kiel einzureichen. Antragsgegenstand ist u.a. ein Schiffsanleger mit zwei Anlegemöglichkeiten für Schiffe bis zur QMax-Größe sowie Anlagen zur Verteilung des LNG per Tankkraftwagen, Eisenbahnkesselwagen und kleineren Schiffen. Die eingereichten Unterlagen dienen auch der Feststellung der Zulässigkeit des geplanten Terminals am Standort Brunsbüttel.

Das Terminal kann einen wesentlichen Beitrag zum Import von klimaneutralen flüssigen Energieträgern in der Zukunft leisten. Schließlich wird Deutschland auf Energieimporte angewiesen bleiben, um gleichzeitig die ambitionierten deutschen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen und die hiesigen Verbraucher und die Industrie kosteneffizient mit Energie versorgen zu können. Das geplante Terminal in Brunsbüttel wird für den Import und die Weiterverteilung von LNG errichtet. Es wird über zwei LNG-Tanks mit einer Kapazität von jeweils 165.000 m³ sowie eine LNG-Regasifizierungsanlage verfügen. Das Terminal wird damit eine Kapazität haben, um bis zu 8 Mrd. Nm³ Erdgas pro Jahr in das Netz einzuspeisen. German LNG Terminal ist zurzeit dabei verbindliche Kapazitätsbuchungen mit potentiellen Kunden zu finalisieren.

Hintergrund des Genehmigungsverfahrens
Aus genehmigungsrechtlicher Sicht setzt sich das Gesamtprojekt aus dem Planfeststellungsverfahren für die Hafeninfrastruktur einschließlich der wasserseitigen Anlagen und einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die landseitige Lagerung von LNG einschließlich der entsprechenden Nebenanlagen zusammen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der Landesplanungsbehörde in Schleswig-Holstein durchgeführt und beinhaltet eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird nach dem Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet.

(Quelle: German LNG Terminal GmbH/2021)