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In Düsseldorf startet Erdgasumstellung und Geräteanpassung

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Autor: Redaktion

Da die Gasgeräte, die bisher L-Gas verbraucht haben, aus Sicherheitsgründen nicht ohne weiteres mit H-Gas betrieben werden können, müssen sie im Rahmen der Erdgasumstellung technisch angepasst werden. Dies betrifft alle Gasgeräte in Haushalten und Unternehmen. Die Erdgasumstellung – auch „Marktraumumstellung“ genannt – ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Erdgaswirtschaft. Für den Raum Düsseldorf steuert die Netzgesellschaft Düsseldorf als örtlicher Netzbetreiber diesen Prozess. Diese Zuständigkeit gilt auch unabhängig von dem Gaslieferanten, von dem der Endkunde sein Gas bezieht.
Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf ist in fünf Anpassungsgebiete unterteilt. Düsseldorf wird somit nach und nach, auf mehrere Jahre verteilt, umgestellt. Die erste Umstellung erfolgt im Jahr 2021 in den südwestlich gelegenen Stadtteilen – betroffen ist ein Bereich, zu dem Teile von Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Himmelgeist und Holthausen gehören.
In diesem Gebiet hat die Netzgesellschaft seit Juli vergangenen Jahres Kundenbesuche durchgeführt, um alle Gasgeräte zu erfassen und Ersatzteile zu bestellen. Diese sind nun vorhanden und die Netzgesellschaft startet in den oben genannten Stadtteilen mit Hausbesuchen, um die Geräteanpassung vorzunehmen. Bei der Geräteanpassung werden die Gasgeräte auf H-Gas eingestellt und/oder mit Hilfe von Ersatzteilen (z.B. Austausch von Düsen) umgerüstet. Die technische Anpassung erfolgt abhängig vom Geräte-Typ zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Netzgesellschaft wird jeden Haushalt und jedes Unternehmen dazu mit einem eigenen Termin anschreiben. Nur zum richtigen Zeitpunkt angepasste Gasgeräte können nach der Umstellung auf H-Gas sicher weiterbetrieben werden. Die Anpassung der Gasgeräte durch die Netzgesellschaft ist für den Betrieb mit H-Gas somit zwingend erforderlich. Kann die Anpassung nicht durchgeführt werden, wird das Gasgerät aus Sicherheitsgründen stillgelegt bzw. die Gasversorgung unterbrochen. So sieht es §19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Die Netzgesellschaft bittet daher alle Kundinnen und Kunden, die Anpassungstermine, die vorab schriftlich angekündigt werden, unbedingt wahrzunehmen.

(Quelle: Stadtwerke Düsseldorf)