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Nord Stream 2 erhält Genehmigung für das deutsche Küstenmeer

Kategorie:
Autor: Redaktion

Bergrechtliche Genehmigung für den Bereich des deutschen Festlandsockels erteilt
Bereits Anfang November 2017 hatte Nord Stream 2 die Bergrechtliche Genehmigung für den Bereich des deutschen Festlandsockels (gleichbedeutend mit der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ) vom Bergamt Stralsund erhalten. Sie ist die notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für die deutsche AWZ, die im ersten Quartal 2018 erwartet wird.
Genehmigungsverfahren im Ausland laufen planmäßig
Die nationalen Genehmigungsverfahren in den anderen vier Ländern – Russland, Finnland, Schweden und Dänemark – laufen ebenfalls planmäßig. Nord Stream 2 hat alle Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigungen erfüllt und erwartet diese daher rechtzeitig, um die vorgesehenen Baumaßnahmen in 2018 umsetzen zu können.
(Quelle: Nord Stream 2)