Die Bundesnetzagentur hat heute das Verfahren der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2014 (NEP Gas 2014) abgeschlossen. Hierzu hat sie ein Änderungsverlangen an die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gerichtet und auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
“Mit unserem Änderungsverlangen sorgen wir weiterhin für Kontinuität beim Ausbau des deutschen Gasfernleitungsnetzes. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass keine Leitungen gebaut werden, die nicht erforderlich sind”, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Änderungen an dem von den FNB vorgelegten Plan verlangt die Bundesnetzagentur daher in den Fällen, in denen die FNB nicht nachweisen konnten, dass ein Projekt bedarfsgerecht ist. “Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer Entscheidung dafür, dass die im NEP Gas 2014 enthaltenen Ausbaumaßnahmen maßgeblich zur Lösung der Kapazitätsengpässe beitragen. Gleichzeitig werden Überinvestitionen vermieden”, so Homann weiter.
In ihrer Entscheidung gibt die Bundesnetzagentur den FNB auf, fünf der 56 vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen aus dem NEP Gas 2014 herauszunehmen. Bei drei dieser Maßnahmen konnten die FNB den Bedarf noch nicht ausreichend belegen. Zwei weitere Maßnahmen weisen nicht den erforderlichen Präzisierungsgrad auf.
Die im NEP Gas 2014 enthaltenen Maßnahmen sind in den nächsten zehn Jahren zu bauen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Insgesamt führt der Plan zu einem Leitungsneubau von 748 km und einem Neubau bzw. einer Erweiterung von Verdichtern mit einer Leistungserhöhung von 344 MW bis zum Jahr 2024. Das Investitionsvolumen hierfür beläuft sich auf rund 2,8 Mrd. Euro.
Der Netzentwicklungsplan Gas wird jedes Jahr von den FNB erstellt und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Den von den FNB am 1. April 2014 vorgelegten NEP Gas 2014 hat die Bundesnetzagentur öffentlich konsultiert und in zwei Veranstaltungen mit allen Interessierten, insbesondere mit den Speicher-, Kraftwerks- und Gasverteilernetzbetreibern, intensiv erörtert. Die Ergebnisse der Konsultation sind auf der Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2014 veröffentlicht. Der NEP Gas 2014 wird mit Bekanntgabe des Änderungsverlangens verbindlich.