Ab dem 7. Oktober müssen an der Börse sowie über Broker getätigte Energiegroßhandelsgeschäfte europaweit an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) gemeldet werden. Grundlage ist die REMIT-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes.
In Deutschland haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas eingerichtet. Diese wird die Energiehandelsdaten künftig verwenden, um Marktmanipulationen, Insiderhandel, Marktmachtmissbrauch und Kartellabsprachen nachzugehen und eine wettbewerbskonforme Preisbildung sicherzustellen. ACER überwacht den gesamteuropäischen Energiegroßhandel und insbesondere grenzüberschreitende Geschäfte im Hinblick auf Marktmanipulationen und Insiderhandel. Auffälligkeiten werden an die Markttransparenzstelle weitergeleitet.
Marktteilnehmer sollen darauf vertrauen können, dass die Großhandelspreise Angebot und Nachfrage unverzerrt widerspiegeln. Ziel der Marktüberwachung ist die Stärkung der Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte.
Insiderhandel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen und Marktmachtmissbrauch sind gesetzlich verboten. Manipulationsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel, wenn Unternehmen von Kraftwerksausfällen eher erfahren als die Konkurrenz. Bei Anhaltspunkten für Verstöße informiert die Markttransparenzstelle die zuständigen Verfolgungsbehörden und gibt Verdachtsfälle ab.
Grundsätzlich müssen alle Transaktionen mit Großhandelsprodukten, die Strom oder Gas betreffen, an ACER gemeldet werden. Zudem sind Fundamentaldaten zu melden, wie Erzeugungskapazitäten und geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten von Anlagen sowie Daten zu den Strom- und Gasnetzen.
Die Datenmeldepflichten unter REMIT sind für die Markttransparenzstelle von großer Bedeutung. Sie wird von ACER die für den deutschen Markt relevanten Daten erhalten. Durch den Rückgriff auf bestehende Quellen und bereits verfügbare Daten werden die Meldepflichten für den einzelnen Marktteilnehmer auf ein Mindestmaß beschränkt. Eine mehrfache Meldung identischer Daten an verschiedene Stellen wird vermieden.
Derzeit wird in der Markttransparenzstelle ein Marktüberwachungssystem zur Erhebung und Analyse der Energiegroßhandelsdaten eingeführt. Dieses System wird es der Markttransparenzstelle zukünftig ermöglichen, die von ACER gelieferten Marktdaten aufzunehmen und die Großhandelsmärkte für Strom und Gas fortlaufend auf Anhaltspunkte für Auffälligkeiten bei der Preisbildung hin zu untersuchen.
Ab 7. April 2016 müssen auch die außerhalb der Börse getätigten Energiegroßhandelsgeschäfte an ACER gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Markttransparenzstelle sind unter www.markttransparenzstelle.de veröffentlicht. Die Pressemitteilung zum Start der Meldepflicht für Energiegroßhandelsgeschäfte der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ist unter der Internetadresse: www.acer.europa.eu/Media/News/Pages/News.aspx veröffentlicht.