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Kritik an Diskriminierung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung in der geplanten EEG-Reform

Die Arbeitsgemeinschaft für den sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) und die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS kritisieren die Diskriminierung der KWK-Anlagen durch das Eckpunktepapier von Bundesenergieminister Gabriel.

von | 13.02.14

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Die Arbeitsgemeinschaft für den sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) und die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS kritisieren die Diskriminierung der KWK-Anlagen durch das Eckpunktepapier von Bundesenergieminister Gabriel. Das Papier steht in dieser Form im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag. In diesem wird ausdrücklich die Erreichung der KWK-Ausbauziele betont. Jetzt sind Nachbesserungen erforderlich: In jedem Fall ist die Bagatellgrenze für die Zahlung der EEG-Umlage bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) höher anzusetzen als im Eckpunktepapier vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit hocheffizienter, dezentraler KWK-Anlagen muss vor allem beim Einsatz als Strom erzeugende Heizung gewährleistet bleiben.

Bagatellgrenze an Mehrfamilienhäuser und kleineren Gewerbebetrieben orientieren Das Eckpunktepapier zur EEG-Reform sieht eine Bagatellgrenze von 10 MWh für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW vor. Die Strom erzeugenden Heizungen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 1 kW Leistung würden somit zwar von der EEG-Umlage befreit bleiben. „Bei größeren KWK-Anlagen ist die geplante Grenze allerdings schnell erreicht“, sagt ASUE-Präsident Möhring. In großen Wohnanlagen könnten wegen des hohen Wärme- und ganzjährigen Warmwasserbedarfs KWK Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 KW und Laufzeiten von bis zu 6.000 Stunden im Jahr wirtschaftlich betrieben werden, sofern der im Objekt selbst erzeugte Strom von der EEG-Umlage befreit bleibt. Die vorgeschlagene Bagatellgrenze von 10 MWh hätte eine solche Anlage allerdings bereits nach 200 Betriebsstunden ausgeschöpft. „Um den gezielten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in größeren Wohneinheiten und kleineren Gewerbebetrieben zu stärken, ist eine Gesamtstrommenge von 300 MWh für KWK der sinnvolle Wert für eine Bagatellgrenze“, so Möhring.

Auch zum Thema Bio-Erdgas fordern Zukunft ERDGAS und ASUE eine Nachbesserung des Gabriel-Entwurfs. „Mit Bio-Erdgas, das heißt auf Erdgas-Qualität aufbereitetem Biogas, steht ein regenerativer Energieträger flexibel zur Verfügung, der in der Kraft-Wärme-Kopplung mit einer hohen Effizienz von nahezu 100 % eingesetzt werden kann“, sagt Zukunft ERDGAS-Sprecher Kehler. „Das Aussetzen der Förderung für ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas ist daher ein Schritt in die falsche Richtung“, so Kehler. Deutsche, mittelständische Unternehmen seien außerdem Marktführer bei der Technologie, Biogas auf Erdgasqualität aufzubereiten. Durch das enorme Speichervermögen des Erdgasnetzes kann die Biogaserzeugung ganzjährig erfolgen und ist unabhängig vom hohen Bedarf in den Wintermonaten.

ASUE und Zukunft Erdgas fordern daher, die Förderung von Biogas zur Netzeinspeisung bei der Neufassung des EEG weiterhin besonders zu berücksichtigen.

Die Arbeitsgemeinschaft für den sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) und die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS kritisieren die Diskriminierung der KWK-Anlagen durch das Eckpunktepapier von Bundesenergieminister Gabriel. Das Papier steht in dieser Form im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag. In diesem wird ausdrücklich die Erreichung der KWK-Ausbauziele betont. Jetzt sind Nachbesserungen erforderlich: In jedem Fall ist die Bagatellgrenze für die Zahlung der EEG-Umlage bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) höher anzusetzen als im Eckpunktepapier vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit hocheffizienter, dezentraler KWK-Anlagen muss vor allem beim Einsatz als Strom erzeugende Heizung gewährleistet bleiben.

Bagatellgrenze an Mehrfamilienhäuser und kleineren Gewerbebetrieben orientieren Das Eckpunktepapier zur EEG-Reform sieht eine Bagatellgrenze von 10 MWh für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW vor. Die Strom erzeugenden Heizungen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 1 kW Leistung würden somit zwar von der EEG-Umlage befreit bleiben. „Bei größeren KWK-Anlagen ist die geplante Grenze allerdings schnell erreicht“, sagt ASUE-Präsident Möhring. In großen Wohnanlagen könnten wegen des hohen Wärme- und ganzjährigen Warmwasserbedarfs KWK Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 KW und Laufzeiten von bis zu 6.000 Stunden im Jahr wirtschaftlich betrieben werden, sofern der im Objekt selbst erzeugte Strom von der EEG-Umlage befreit bleibt. Die vorgeschlagene Bagatellgrenze von 10 MWh hätte eine solche Anlage allerdings bereits nach 200 Betriebsstunden ausgeschöpft. „Um den gezielten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in größeren Wohneinheiten und kleineren Gewerbebetrieben zu stärken, ist eine Gesamtstrommenge von 300 MWh für KWK der sinnvolle Wert für eine Bagatellgrenze“, so Möhring.

Auch zum Thema Bio-Erdgas fordern Zukunft ERDGAS und ASUE eine Nachbesserung des Gabriel-Entwurfs. „Mit Bio-Erdgas, das heißt auf Erdgas-Qualität aufbereitetem Biogas, steht ein regenerativer Energieträger flexibel zur Verfügung, der in der Kraft-Wärme-Kopplung mit einer hohen Effizienz von nahezu 100 % eingesetzt werden kann“, sagt Zukunft ERDGAS-Sprecher Kehler. „Das Aussetzen der Förderung für ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas ist daher ein Schritt in die falsche Richtung“, so Kehler. Deutsche, mittelständische Unternehmen seien außerdem Marktführer bei der Technologie, Biogas auf Erdgasqualität aufzubereiten. Durch das enorme Speichervermögen des Erdgasnetzes kann die Biogaserzeugung ganzjährig erfolgen und ist unabhängig vom hohen Bedarf in den Wintermonaten.

ASUE und Zukunft Erdgas fordern daher, die Förderung von Biogas zur Netzeinspeisung bei der Neufassung des EEG weiterhin besonders zu berücksichtigen.

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