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Gazprom und Bundesnetzagentur einigen sich

Aufgrund eines geänderten Freistellungsbeschlusses der Bundesnetzagentur für die Anbindungslei-tung der Ostsee-Pipeline (Opal) kann Gazprom künftig zusätzliche Transportkapazitäten der Leitung nutzen.

von | 22.11.13

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Aufgrund eines geänderten Freistellungsbeschlusses der Bundesnetzagentur für die Anbindungsleitung der Ostsee-Pipeline (Opal) kann Gazprom künftig zusätzliche Transportkapazitäten der Leitung nutzen.

Die bisherigen Regelungen untersagten es dem russischen Gaskonzern, mehr als 50 % der Kapazitäten zu buchen. Nun sollen zusätzliche Kapazitäten über die Plattform Prisma Primary angeboten werden. An diesen Auktionen dürfen Gazprom, Gazprom export und mit ihnen verbundene Unternehmen gleichberechtigt mit Dritten teilnehmen.

Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hatte mit zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2009 dafür gesorgt, dass der Pipeline-Betreiber Opal Gastransport mit bestimmten Kapazitäten zeitlich befristet von der Anwendung der Paragraphen 20 bis 25 EnWG, die den Zugang zu den Energieversorgungs- bzw. Gasnetzen regeln, ausgenommen wurde.

Aufgrund eines geänderten Freistellungsbeschlusses der Bundesnetzagentur für die Anbindungsleitung der Ostsee-Pipeline (Opal) kann Gazprom künftig zusätzliche Transportkapazitäten der Leitung nutzen.

Die bisherigen Regelungen untersagten es dem russischen Gaskonzern, mehr als 50 % der Kapazitäten zu buchen. Nun sollen zusätzliche Kapazitäten über die Plattform Prisma Primary angeboten werden. An diesen Auktionen dürfen Gazprom, Gazprom export und mit ihnen verbundene Unternehmen gleichberechtigt mit Dritten teilnehmen.

Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hatte mit zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2009 dafür gesorgt, dass der Pipeline-Betreiber Opal Gastransport mit bestimmten Kapazitäten zeitlich befristet von der Anwendung der Paragraphen 20 bis 25 EnWG, die den Zugang zu den Energieversorgungs- bzw. Gasnetzen regeln, ausgenommen wurde.

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