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DVGW sieht Telekommunikationsleitungen in Gas- und Wasserleitungen kritisch

Regelungen, die der Verbesserung der Breitbandversorgung dienen, müssen den Forderungen nach einem sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gas- und Wasserinfrastruktur grundlegend Rechnung tragen. Der DVGW hat in seinen Fachgremien die hygienischen, sicherheitstechnischen und rechtlichen Aspekte auf Basis der bisherigen Betriebserfahrungen und Erkenntnisse in den Versorgungsunternehmen bewertet.

von | 01.08.13

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Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. In diesem Zusammenhang wird auf EU-Ebene diskutiert, ob die Bereitstellung von Infrastrukturen für die Breitbandversorgung verpflichtend werden soll.

Regelungen, die der Verbesserung der Breitbandversorgung dienen, müssen den Forderungen nach einem sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gas- und Wasserinfrastruktur grundlegend Rechnung tragen. Der DVGW hat in seinen Fachgremien die hygienischen, sicherheitstechnischen und rechtlichen Aspekte auf Basis der bisherigen Betriebserfahrungen und Erkenntnisse in den Versorgungsunternehmen bewertet.

Das Einbringen von Telekommunikationsleitungen (TKL) in bestehende Rohrnetze der Wasser- und Gasversorgung führt im Rahmen der Verlegung dazu, dass das Kabel vor jeder Armatur ausgeführt und nach der Armatur wieder eingeführt werden muss, um die Funktionsfähigkeit der Armaturen uneingeschränkt zu gewährleisten. Auf Grund der hohen Dichte der Armaturen im Verteilnetz entsteht eine Vielzahl potenzieller Undichtigkeitsstellen, deren Gefährdungspotential als hoch eingeschätzt werden kann. Darüber hinaus ergeben sich erheblich Einschränkungen bei der Durchführung von Entstörungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Dies kann soweit führen, dass betriebliche Maßnahmen oder Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. das Setzen von Absperrblasen zum temporären Absperren der Gasleitungen) gar nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen durchgeführt werden können, verbunden mit einer Gefährdung der Versorgungssicherheit und Zunahme von Schadensrisiken im Umfeld.

Die Trinkwasserverordnung benennt Anzeige- und Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt bei Änderungen an Wasserversorgungsanlagen, wozu der Einbau von TKL zählen würde. Dabei stellen sich sehr grundlegende Fragen, die einer sorgfältigen Prüfung in technischer und rechtlicher Hinsicht bedürfen. Für die Wasserversorgung und die zugehörige technische Normung und Gesetzgebung gilt seit Jahrzehnten der Grundsatz, dass so viel (Materialien, Werkstoffe, Bauteile) wie nötig, aber so wenig wie möglich in das Trinkwassersystem eingebaut und dieses als „geschlossenes System“ mit Blick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz betrieben wird. TKL in Wasserleitungen bedeuten eine Abkehr von diesem Grundsatz. Neben den hygienischen Anforderungen von trinkwasserberührten Einbauten hinaus sieht der DVGW vor allem betriebliche Unwägbarkeiten, die gegen die Verlegung von Datenkommunikationskabeln in Trinkwasserleitungen sprechen.

„Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen ist mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden, das eine unzulässige Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit darstellt. Aus diesem Grund sollte die Benutzung von Trinkwasser- und Gasleitungen für Datenkabel aus dem Anwendungsbereich der geplanten EG-Verordnung gestrichen werden. Wir begrüßen daher die neuesten Äußerungen der Bundesregierung und der EU-Kommission, in Trinkwasserleitungen wegen hygienisch begründeter Bedenken keine Datenkabel zu verlegen“, fasst Dr.-Ing. Walter Thielen, Hauptgeschäftsführer des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V, zusammen.

Eine ausführliche Stellungnahme des DVGW zu der geplanten europäischen Verordnung befindet sich im Internet unter www.dvgw.de.

Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. In diesem Zusammenhang wird auf EU-Ebene diskutiert, ob die Bereitstellung von Infrastrukturen für die Breitbandversorgung verpflichtend werden soll.

Regelungen, die der Verbesserung der Breitbandversorgung dienen, müssen den Forderungen nach einem sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gas- und Wasserinfrastruktur grundlegend Rechnung tragen. Der DVGW hat in seinen Fachgremien die hygienischen, sicherheitstechnischen und rechtlichen Aspekte auf Basis der bisherigen Betriebserfahrungen und Erkenntnisse in den Versorgungsunternehmen bewertet.

Das Einbringen von Telekommunikationsleitungen (TKL) in bestehende Rohrnetze der Wasser- und Gasversorgung führt im Rahmen der Verlegung dazu, dass das Kabel vor jeder Armatur ausgeführt und nach der Armatur wieder eingeführt werden muss, um die Funktionsfähigkeit der Armaturen uneingeschränkt zu gewährleisten. Auf Grund der hohen Dichte der Armaturen im Verteilnetz entsteht eine Vielzahl potenzieller Undichtigkeitsstellen, deren Gefährdungspotential als hoch eingeschätzt werden kann. Darüber hinaus ergeben sich erheblich Einschränkungen bei der Durchführung von Entstörungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Dies kann soweit führen, dass betriebliche Maßnahmen oder Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. das Setzen von Absperrblasen zum temporären Absperren der Gasleitungen) gar nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen durchgeführt werden können, verbunden mit einer Gefährdung der Versorgungssicherheit und Zunahme von Schadensrisiken im Umfeld.

Die Trinkwasserverordnung benennt Anzeige- und Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt bei Änderungen an Wasserversorgungsanlagen, wozu der Einbau von TKL zählen würde. Dabei stellen sich sehr grundlegende Fragen, die einer sorgfältigen Prüfung in technischer und rechtlicher Hinsicht bedürfen. Für die Wasserversorgung und die zugehörige technische Normung und Gesetzgebung gilt seit Jahrzehnten der Grundsatz, dass so viel (Materialien, Werkstoffe, Bauteile) wie nötig, aber so wenig wie möglich in das Trinkwassersystem eingebaut und dieses als „geschlossenes System“ mit Blick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz betrieben wird. TKL in Wasserleitungen bedeuten eine Abkehr von diesem Grundsatz. Neben den hygienischen Anforderungen von trinkwasserberührten Einbauten hinaus sieht der DVGW vor allem betriebliche Unwägbarkeiten, die gegen die Verlegung von Datenkommunikationskabeln in Trinkwasserleitungen sprechen.

„Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen ist mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden, das eine unzulässige Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit darstellt. Aus diesem Grund sollte die Benutzung von Trinkwasser- und Gasleitungen für Datenkabel aus dem Anwendungsbereich der geplanten EG-Verordnung gestrichen werden. Wir begrüßen daher die neuesten Äußerungen der Bundesregierung und der EU-Kommission, in Trinkwasserleitungen wegen hygienisch begründeter Bedenken keine Datenkabel zu verlegen“, fasst Dr.-Ing. Walter Thielen, Hauptgeschäftsführer des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V, zusammen.

Eine ausführliche Stellungnahme des DVGW zu der geplanten europäischen Verordnung befindet sich im Internet unter www.dvgw.de.

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