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Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Kategorie:
Autor: Redaktion

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Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen.

Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Die Kooperationsvereinbarung zum Download sowie weitere Informationen zu den Aufgaben der MTS Strom/Gas finden Sie in deren Internetauftritt unter www.markttransparenzstelle.de.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen.

Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

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