Die Bundesnetzagentur hat heute den für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung veröffentlicht.
Die Anreizregulierung hat bisher die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendigen Investitionen in die Netze ermöglicht. Dennoch empfiehlt die Bundesnetzagentur aufgrund der erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen eine Anreizregulierung 2.0, die Anpassungen für ein weiterhin energiewendetaugliches System umfasst.
Die deutschen Strom- und Gasnetze unterliegen dem System der Anreizregulierung. Das bedeutet, dass die Erlöse, die die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen, durch die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden festgelegt werden. Den Netzbetreibern steht ein festes jährliches Budget zur Verfügung, aus dem sie Erhalt, Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur bestreiten und einen angemessenen Gewinn erwirtschaften können. Dieser Gewinn ist umso höher, je effizienter das jeweilige Unternehmen ist.
Mehr als ein Jahr lang hat die Bundesnetzagentur auf Basis eigener Daten und zusätzlicher Angaben von etwa 200 Netzbetreibern wissenschaftlich untersuchen lassen, wie sich das Investitionsverhalten seit Einführung der Anreizregulierung entwickelt hat. Zusätzlich wurde u.a. die Rentabilität von Netzinvestitionen und die Behandlung von vergleichbaren Netzbetreibern im europäischen Ausland untersucht.
Das Regulierungssystem muss den erheblichen Ausbau- und Umstrukturierungsbedarf für die Integration von erneuerbaren Energien ermöglichen. Zugleich muss es dafür sorgen, dass nur der erforderliche Netzausbau realisiert wird und dabei die Kosten im Blick behalten werden. Zur Erfüllung dieser Maßgabe zeigt die Bundesnetzagentur mit einer Anreizregulierung 2.0 konkrete Handlungsoptionen auf. Ausgehend von der bestehenden Systematik werden u.a. verbesserte Anreize für Effizienzbemühungen, auch durch innovative Maßnahmen vorgeschlagen. Darüber hinaus werden weitere Kritikpunkte aus der Branche aufgenommen, darunter auch der sog. Zeitverzug zwischen der Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen und dem Beginn des Mittelrückflusses.
Neben sonstigen Korrekturnotwendigkeiten stehen insgesamt vier denkbare Modelle für ein zukünftiges Regulierungssystem zur Diskussion, die sich mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung stärker an den veränderten Rahmenbedingungen orientieren.
Über mögliche Änderungen der Anreizregulierung entscheidet der Verordnungsgeber.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/ARegVBericht