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Biogasbranche will mehr Systemverantwortung übernehmen

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Autor: Redaktion

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Anlässlich der Pressekonferenz zur 23. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Nürnberg machte Präsident Horst Seide deutlich, „dass Biogas ein wichtiges Element in der Energiewende ist.“ Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kohleverstromung in Deutschland und der dadurch auf einen Höchststand gestiegenen CO2-Emissionen sei es nötig, alte systemrelevante Kohlekraftwerke sukzessive durch flexible Biogas- und andere KWK-Anlagen zu ersetzen. „Wir können mit Biogasanlagen, die durch Gasspeicher und zu­sätzliche Motorkapazität flexibilisiert sind, Systemdienstleistungen für das Stromnetz er­bringen und wollen das auch“, führte Seide aus. Dafür seien auch Biomethan-Blockheizkraft­werke (BHKW) prädestiniert. Das kommende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse nun den richtigen Rahmen setzen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes erschwert die Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen. Seide appellierte an die Politik, dass „deshalb insbesondere der Anlagenbegriff im neuen EEG so definiert sein muss, dass Rechtssicherheit für Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen gewährleistet ist.“ Nur so werde die Flexibilitätsprämie im EEG breiter nutzbar und die Übernahme von System­verantwortung durch Biogas möglich.

Auch beim Thema Nachhaltigkeit will die Biogasbranche mehr Verantwortung übernehmen. „Über den Energiepflanzenanbau kann die Vielfalt auf dem Acker deutlich erhöht werden“, erklärte Hendrik Becker, Vizepräsident des Fachverbandes Biogas. Um dies zu erreichen hat der Fachverband Biogas verschiedene Vorschläge für das neue EEG erarbeitet. So soll der Anteil einer Fruchtart an den Einsatzstoffen einer Anlage begrenzt werden und kein Umbruch von Dauergrünland erfolgen. Um Alternativen zum Mais zu stärken, schlägt der Fachverband Biogas vor, ausgewählte ökologisch vorteilhafte Kulturarten aus der Einsatzstoffklasse 1 in Klasse 2 des EEG zu überführen, beispielsweise mehrjährige Gräser, Mischkulturen und Sonnenblumen. „Gleichzeitig brauchen wir einen gewissen Anteil ertragsstarker Pflanzen­arten, wie z.B. Zuckerrüben und Getreide für Ganzpflanzensilage, um die Wirtschaftlichkeit neuer Biogasprojekte und die Weiterentwicklung von Alternativen zum Mais für Bestands­anlagen zu sichern“, ergänzte der Vizepräsident. Ein kompletter Ausschluss dieser Pflanzen versperre den Weg zu mehr Artenvielfalt. Dies würde den Zielen des Koalitionsvertrags zuwiderlaufen.

Der Koalitionsvertrag rückt die Abfall- und Reststoffvergärung zur Biogaserzeugung noch stärker in den Fokus als dies mit dem EEG 2012 bereits der Fall ist. Seit Anfang 2012 werden neben wenigen Biogaseinspeiseanlagen fast ausschließlich kleinere Biogasanlagen gebaut, die vor allem Gülle und Reststoffe aus der Landwirtschaft sowie einen kleinen Teil Energiepflanzen einsetzen. Zusätzlich wird die anfallende Wärme genutzt, um eine Wirt­schaftlichkeit zu erreichen. „Der Einsatz von Gülle, Mist, Abfall- und Reststoffen wird jedoch durch überzogene Anforderungen nahezu unmöglich gemacht“, mahnte Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. So schreibt beispielsweise der Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die doppelwandige Ausführung aller unterirdischen Bauteile vor, sobald neben Gülle andere tierische Nebenprodukte, z.B. aus der Lebensmittelproduktion, zur Biogaserzeugung einge­setzt werden. Es passe nicht zusammen, dass auf den Einsatz von Reststoffen gepocht werde und gleichzeitig zu hohe Anforderungen deren Nutzung unmöglich machten. Gewässerschutz, Immissionsschutz und Anlagensicherheit seien unbestritten wichtige An­liegen – „aber Anpassungen müssen im Rahmen der fixen EEG-Vergütungen wirtschaftlich darstellbar bleiben. Ein Angriff auf den Bestandsschutz durch die kalte Küche ist nicht akzeptabel und konterkariert die Energiewende“, unterstrich der Verbandsgeschäftsführer.

Die Biogasbranche setzt sowohl im Anlagenbestand wie im Neubau auf Qualität statt Quantität. In der gesamten Erzeugungskette sollen weitere Effizienzpotenziale gehoben werden, um die erhöhten Anforderungen zumindest teilweise wirtschaftlich zu kompensieren. Die anstehende EEG-Reform wird wichtige Weichen stellen. Der Fachverband Biogas appelliert, den Rahmen so zu gestalten, dass eine weitere Entwicklung der Biogasbranche in Deutschland erfolgt, um technologisches Know-how, Innovationskraft und Arbeitsplätze zu erhalten sowie das Exportpotenzial der Biogastechnologie auch zukünftig zu nutzen.

Anlässlich der Pressekonferenz zur 23. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Nürnberg machte Präsident Horst Seide deutlich, „dass Biogas ein wichtiges Element in der Energiewende ist.“ Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kohleverstromung in Deutschland und der dadurch auf einen Höchststand gestiegenen CO2-Emissionen sei es nötig, alte systemrelevante Kohlekraftwerke sukzessive durch flexible Biogas- und andere KWK-Anlagen zu ersetzen. „Wir können mit Biogasanlagen, die durch Gasspeicher und zu­sätzliche Motorkapazität flexibilisiert sind, Systemdienstleistungen für das Stromnetz er­bringen und wollen das auch“, führte Seide aus. Dafür seien auch Biomethan-Blockheizkraft­werke (BHKW) prädestiniert. Das kommende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse nun den richtigen Rahmen setzen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes erschwert die Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen. Seide appellierte an die Politik, dass „deshalb insbesondere der Anlagenbegriff im neuen EEG so definiert sein muss, dass Rechtssicherheit für Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen gewährleistet ist.“ Nur so werde die Flexibilitätsprämie im EEG breiter nutzbar und die Übernahme von System­verantwortung durch Biogas möglich.

Auch beim Thema Nachhaltigkeit will die Biogasbranche mehr Verantwortung übernehmen. „Über den Energiepflanzenanbau kann die Vielfalt auf dem Acker deutlich erhöht werden“, erklärte Hendrik Becker, Vizepräsident des Fachverbandes Biogas. Um dies zu erreichen hat der Fachverband Biogas verschiedene Vorschläge für das neue EEG erarbeitet. So soll der Anteil einer Fruchtart an den Einsatzstoffen einer Anlage begrenzt werden und kein Umbruch von Dauergrünland erfolgen. Um Alternativen zum Mais zu stärken, schlägt der Fachverband Biogas vor, ausgewählte ökologisch vorteilhafte Kulturarten aus der Einsatzstoffklasse 1 in Klasse 2 des EEG zu überführen, beispielsweise mehrjährige Gräser, Mischkulturen und Sonnenblumen. „Gleichzeitig brauchen wir einen gewissen Anteil ertragsstarker Pflanzen­arten, wie z.B. Zuckerrüben und Getreide für Ganzpflanzensilage, um die Wirtschaftlichkeit neuer Biogasprojekte und die Weiterentwicklung von Alternativen zum Mais für Bestands­anlagen zu sichern“, ergänzte der Vizepräsident. Ein kompletter Ausschluss dieser Pflanzen versperre den Weg zu mehr Artenvielfalt. Dies würde den Zielen des Koalitionsvertrags zuwiderlaufen.

Der Koalitionsvertrag rückt die Abfall- und Reststoffvergärung zur Biogaserzeugung noch stärker in den Fokus als dies mit dem EEG 2012 bereits der Fall ist. Seit Anfang 2012 werden neben wenigen Biogaseinspeiseanlagen fast ausschließlich kleinere Biogasanlagen gebaut, die vor allem Gülle und Reststoffe aus der Landwirtschaft sowie einen kleinen Teil Energiepflanzen einsetzen. Zusätzlich wird die anfallende Wärme genutzt, um eine Wirt­schaftlichkeit zu erreichen. „Der Einsatz von Gülle, Mist, Abfall- und Reststoffen wird jedoch durch überzogene Anforderungen nahezu unmöglich gemacht“, mahnte Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. So schreibt beispielsweise der Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die doppelwandige Ausführung aller unterirdischen Bauteile vor, sobald neben Gülle andere tierische Nebenprodukte, z.B. aus der Lebensmittelproduktion, zur Biogaserzeugung einge­setzt werden. Es passe nicht zusammen, dass auf den Einsatz von Reststoffen gepocht werde und gleichzeitig zu hohe Anforderungen deren Nutzung unmöglich machten. Gewässerschutz, Immissionsschutz und Anlagensicherheit seien unbestritten wichtige An­liegen – „aber Anpassungen müssen im Rahmen der fixen EEG-Vergütungen wirtschaftlich darstellbar bleiben. Ein Angriff auf den Bestandsschutz durch die kalte Küche ist nicht akzeptabel und konterkariert die Energiewende“, unterstrich der Verbandsgeschäftsführer.

Die Biogasbranche setzt sowohl im Anlagenbestand wie im Neubau auf Qualität statt Quantität. In der gesamten Erzeugungskette sollen weitere Effizienzpotenziale gehoben werden, um die erhöhten Anforderungen zumindest teilweise wirtschaftlich zu kompensieren. Die anstehende EEG-Reform wird wichtige Weichen stellen. Der Fachverband Biogas appelliert, den Rahmen so zu gestalten, dass eine weitere Entwicklung der Biogasbranche in Deutschland erfolgt, um technologisches Know-how, Innovationskraft und Arbeitsplätze zu erhalten sowie das Exportpotenzial der Biogastechnologie auch zukünftig zu nutzen.

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