Entgegen den Aussagen der Bundesregierung dürfen Biogasanlagen-Betreiber in Deutschland nicht mit einem gesicherten Schutz ihres Bestandes rechnen. Zu diesem dramatischen Ergebnis kommt der Fachverband Biogas e.V. bei seiner Auswertung des Kabinettsentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Vor allem bei der Einführung der Höchstbemessungsgrenze sieht der Fachverband einen massiven Eingriff in den Bestandschutz – und damit einen klaren Widerspruch zu den offiziellen Aussagen der Bundesregierung, die die Sicherheit bestehender Anlagen garantieren will. Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern des Fachverbandes hat ergeben, dass zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen ihre bereits getätigte Finanzierung in Gefahr sehen.
„Pro Anlage sprechen wir hier von Investitionen bis zu einer Million Euro“, erklärt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Stefan Rauh. Bislang hätten etwa 300 Betreiber und damit zehn Prozent der angeschriebenen Mitglieder auf die Umfrage reagiert. „Hochgerechnet auf den Bestand von 7.800 Anlagen kann man davon ausgehen, dass über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland durch den aktuellen Kabinettsentwurf in ihrer Existenz bedroht sind“, unterstreicht Rauh den Ernst der Lage.
Die Höchstbemessungsgrenze ergibt sich aus der maximalen Stromerzeugung in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl (8.760). Die daraus errechnete Leistung der Anlage gilt als Basis für dessen weiteren Betrieb. Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei allerdings nicht, auf welche tatsächliche Leistung das Konzept der Anlage ausgelegt ist: Betreibern, die erst in den vergangenen beiden Jahren erweitert haben, war es nicht möglich, die volle Jahresstromproduktion zu erreichen. Diese würden nun auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten die ursprünglich vorgesehene Zielleistung nicht mehr erreichen. So könnten auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge nicht erfüllt werden. Betreiber, die schon in eine Erweiterung investiert haben, stehen vor massiven Problemen.
Darüber hinaus würde der Kabinettsentwurf auch zahlreiche Landwirte ruinieren, die bereits in den Neubau einer Anlage investiert haben aber weder zum Stichtag 23.01.2014 eine Genehmigung vorliegen hatten noch zum 31.07.2014 in Betrieb gehen können. „Von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage vergehen bis zu anderthalb Jahre. Wer in den letzten Monaten Geld in die Hand genommen hat, um eine Neuanlage zu bauen, und die kurzfristigen Stichtage nicht einhalten kann, steht vor dem Ruin“, erklärt der Geschäftsführer.
„Wir sprechen von hochgerechnet mehr als einer Milliarde Euro, die mit dem jetzigen EEG-Entwurf in den Sand gesetzt würde“, mahnt Rauh. „Das sind wertvolle Investitionen in den ländlichen Raum, die unweigerlich verloren gingen.“
Der Fachverband Biogas e.V. fordert daher dringend, den von der großen Koalition versprochen Vertrauensschutz sowohl für geplante bzw. im Bau befindliche Neuanlagen wie auch für Bestandsanlagen zu gewährleisten. Dazu muss sowohl die Stichtagsregelung abgeändert als auch die Regelung der Höchstbemessungsgrenze grundsätzlich überdacht werden. Bis Ende dieses Jahres fertiggestellte Neuanlagen sollten grundsätzlich in das EEG 2012 fallen, sofern sie bis zum 31.07.2014 eine Genehmigung beantragt haben. Genauso müssen bis zum 31.07.2014 getätigte Investitionen in Bestandsanlagen bei der Ermittlung der Höchstbemessungsleistung berücksichtigt werden.