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Zukunft Gas zur Gasfrühwarnstufe: Die Branche ist vorbereitet und beobachtet die Versorgungslage genau

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Autor: Elisabeth Terplan

Vor dem Hintergrund der russischen Drohung, künftig nur noch Rubel als Zahlungsmittel für russische Gaslieferungen zu akzeptieren, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Frühwarnstufe als erste Krisenstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Für Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas, ist das ein richtiger Schritt:

„Die Forderung Russlands nach einer Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel würde zu einem klaren Bruch der Lieferverträge führen. Da sich die Unternehmen der Gaswirtschaft an die geltenden Verträge halten werden, besteht die Gefahr möglicher Liefereinschränkungen oder sogar Lieferausfälle. Das Ausrufen der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ist daher ein folgerichtiger Schritt.

Wir stellen zum jetzigen Zeitpunkt keine Beeinträchtigung der Lieferungen aus Russland fest. Auch sind bei unseren Mitgliedsunternehmen noch keine offiziellen Schreiben der russischen Seite eingegangen, wie die Lieferbeziehungen künftig geregelt werden sollen. Die deutschen Gasspeicher sind aktuell zu 26 % gefüllt und liegen damit innerhalb des Fünfjahreskorridors.

Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas kann einberufen werden, wenn die Gefahr einer langfristigen Unterversorgung besteht, Gasströme an wichtigen physischen Einspeisepunkten eingeschränkt sind oder ausbleiben, wichtige Aufkommensquellen ausfallen oder Speicherstände langanhaltend niedrig sind. Die Frühwarnstufe sieht eine engmaschige Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren der Gaswirtschaft, des Bundeswirtschaftsministeriums und der Europäischen Kommission vor. Der Gashandel wird jedoch nicht eingeschränkt.

Verschärft sich die Situation und besteht die Gefahr einer langfristigen Unterversorgung durch Lieferunterbrechungen und sehr niedrige Speicherstände kann die zweite Krisenstufe, die „Alarmstufe“ einberufen werden. Erst mit dem Ausrufen der Notfallstufe erfolgen Eingriffe in den Gasmarkt. Diese tritt in Kraft, wenn es tatsächlich zu erheblichen Störungen der Gasversorgung kommt. In diesem Fall treten die Bundesnetzagentur oder die Bundesländer als Lastverteiler ein und legen fest, welche Kunden in welchem Umfang weiter versorgt werden.“

(Quelle: Zukunft Gas/2022)