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Weiterentwicklung der THG-Quote: Bioenergieverbände fordern gezielte Nachbesserungen

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Deutschen Bundestag begrüßen die Bioenergieverbände grundsätzlich die geplanten Fortschritte. Gleichzeitig sehen sie an mehreren zentralen Stellen dringenden Nachbesserungsbedarf, um die klimapolitische Wirksamkeit der Regelung vollständig zu entfalten.

von | 24.02.26

„Der vorliegende Entwurf enthält wichtige Fortschritte für den Klimaschutz im Straßenverkehr, wie die Erhöhung des Ambitionsniveaus der THG-Quote, die Fortschreibung der Quote bis 2040 und die damit verbundene verbesserte Planungssicherheit für Investitionen. Ebenfalls begrüßen wir die vorgesehene Stärkung der Betrugsprävention sowie die Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe. Entscheidend ist jetzt, die bestehenden Regelungen so nachzuschärfen, dass Investitionssicherheit entsteht und nachhaltige Biokraftstoffe ihr volles Klimaschutzpotenzial entfalten können“, erklären die Bioenergieverbände.

Kritisch sehen die Verbände die Höhe der THG-Quote für das Jahr 2027. Die geplanten 16 % reichten nicht aus, um bestehende Überschussmengen abzubauen und einem erneuten Absturz des Quotenpreises entgegenzuwirken. Die Verbände fordern daher, die für 2028 vorgesehene Quote von 17,5 % bereits auf das Jahr 2027 vorzuziehen, um Marktverwerfungen und einen Rückgang der physischen Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen zu vermeiden.

Auch die Beibehaltung der Kappungsgrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe bei 4,4 % wird kritisch bewertet. Faktisch würde die Beibehaltung der Anrechnungsobergrenze zu einem Rückgang der Biokraftstoffmengen sowie des Beitrags zum Klimaschutz führen, da der Bezugspunkt – Energiebedarf im Verkehr – durch den Hochlauf der E-Mobilität abnimmt. Die Verbände fordern deshalb, die Obergrenze auf die EU-rechtlich mögliche Obergrenze von 5,8 % (Marktanteil 2020 plus ein Prozentpunkt) anzuheben, um den Klimaschutzbeitrag zu erhalten.

Positiv bewerten die Verbände die geplante Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe. Gleichzeitig mahnen sie an, behördliche Vor-Ort-Kontrollen frühestmöglich und nicht erst ab 2027 verpflichtend zu machen. Ergänzend sprechen sich die Verbände für ein behördliches Registrierungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe aus.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Gleichstellung von biogenem Wasserstoff mit elektrolysebasiertem grünem Wasserstoff bei Nutzung in Mineralölraffinerien. „Biogener Wasserstoff ist kurzfristig verfügbar, kosteneffizient und kann den Wasserstoffhochlauf spürbar beschleunigen. Seine Anrechnung auf die THG-Quote – auch beim Einsatz in Raffinerien – ist sachgerecht und europarechtlich geboten.“

Auf Kritik stößt ebenfalls die geplante Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B, die lediglich zu einer Verlagerung der Rohstoffe und zu einer geringeren Effizienz ihres Einsatzes führe. Auch den durch einen delegierten Rechtsakt der EU geplanten Ausschluss von sojaölbasierten Biokraftstoffen kritisieren die Verbände und fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Rücknahme des Berichtsentwurfs einzusetzen.

Nachhaltige Biokraftstoffe stellen die tragende Säule des Klimaschutzes im Straßenverkehr dar. Allein im Jahr 2024 wurden durch ihren Einsatz rund 11,5 Mio. t CO₂ eingespart.  Die Verbände sprechen sich zudem für eine Anpassung der Kraftstoffnormen für Biodiesel und Bioethanol in der 10. BImSchV aus, um beispielsweise E10 als Standard-Ottokraftstoff und Schutzsorte zu etablieren.

Die Vorschläge von Bundesverband Bioenergie e.V., Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Deutscher Raiffeisenverband e.V., Fachverband Biogas e.V., Hauptstadtbüro Bioenergie, Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V., OVID – Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V., Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. stehen als Langfassung sowie als Kurzfassung online zur Verfügung.

 

 

(Quelle: HBE/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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