31. Mai 2024 | Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen.
Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Jedes Molekül Wasserstoff zählt. Im Kabinettsentwurf werden viele richtige Weichenstellungen getroffen, wenngleich aus unserer Sicht auch der Aus- und Umbau der Gasverteilnetze hätte rechtlich privilegiert und ins „überragende öffentliche Interesse“ gerückt werden müssen. Diesen Punkt werden wir im parlamentarischen Verfahren erneut aufgreifen. Zudem braucht der Markthochlauf Offenheit bei den Herstellungsverfahren: Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss unerheblich sein, weswegen sich der Anwendungsbereich nicht nur auf Elektrolyseure beschränken sollte.“
Liebing weiter: „Grundsätzlich erfreulich ist, dass die Bundesregierung den ursprünglichen Gesetzestext dahingehend geändert hat, bei der Vorhabengenehmigung von Wasserstoffprojekten den Vorrang gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung und dem Wasserhaushalt einzuschränken – tückisch sind jedoch die Details, die es im weiteren zu klären gilt. Insbesondere muss das Wort „erheblich“ (siehe Paragraph 4, Absatz 2 im WassBG) gestrichen werden.
Ansonsten würden Genehmigungsverfahren nur unnötig verkompliziert, weil die Frage, was erheblich ist oder nicht, nicht genau definiert ist. Für den Vorrang der Wasserversorgung bei der Ressourcennutzung haben wir uns sehr stark eingesetzt und werden wir uns auch im weiteren parlamentarischen Verfahren stark einsetzen: Gerade wegen des Klimawandels und seiner Folgen, deren Druck auf die Wasserressourcen und damit zunehmenden Nutzungskonkurrenzen, brauchen die kommunalen Wasserversorger Planungssicherheit. Nur so können wir die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft und damit auch der Wasserstoffproduktion mit der Ressource Wasser langfristig sichern.“
Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoffverteilernetze des BMWK