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VKU zu Insolvenzantrag des Biomethan-Anbieters Landwärme

Anlässlich des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Landwärme GmbH sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

von | 17.08.24

„Auch wenn das Amtsgericht Charlottenburg zunächst noch abschließend prüfen muss, ob es das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet, sind wir höchst alarmiert!

Laut ersten Medienberichten will Landwärme Verträge beenden, die für das Unternehmen ungünstig sind. Nach unseren Erfahrungen aus der BMP-Greengas-Insolvenz im vergangenen Jahr heißt das für Stadtwerke als Geschäftspartner der Landwärme möglicherweise, dass laufende Verträge gekündigt und zugesagte Liefermengen nicht eingehalten werden. Damit droht Stadtwerken möglicherweise erneut ein hoher finanzieller Schaden.

Wir fordern die Landwärme auf, die Lieferverträge im insolvenzrechtlich zulässigen Rahmen einzuhalten und brauchen vernünftige Lösungen. Für Stadtwerke und kommunale Energieversorger ist es schwierig, die Wärmewende umzusetzen, wenn auf Unternehmen kein Verlass ist und Verträge kurzfristig und ersatzlos wegbrechen.

Bei der BMP-Greengas-Involvenz vor etwa einem Jahr haben mehr als 50 kommunale Unternehmen aufgrund nicht eingehaltener Lieferzusagen einen finanziellen Schaden erlitten. Auch wenn die genaue Schadenssumme nicht bekannt ist, gehen wir von einer dreistelligen Millionensumme aus. Sowas darf sich nicht wiederholen!

Der VKU konnte bereits beim Ausfall der Biomethanmengen von BMP-Greengas mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland klären, dass für betroffenen Unternehmen der vorübergehende Betrieb der Biomethananlagen mit Erdgas zulässig ist, ohne dass die Anlagenbetreiber dauerhaft ihren EEG-Förderanspruch verlieren. Das ermöglicht betroffenen Unternehmen die Kompensation von Lieferausfällen.”

 

(Quelle: VKU/2024)

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