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Thüga: Stadtwerke fordern mehr Rückhalt von Bundesregierung

Das bundesweit größte kommunale Netzwerk von Stadtwerken und Regionalversorgern Thüga AG warnt: Die Verlängerung des Finanzierungsinstruments Margining für den Energiehandel stütze kommunale Energieversorger nicht ausreichend. Verstaatlichte Vorlieferanten wälzten bei fallenden Marktpreisen eigene Risiken auf Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger ab.

von | 07.02.23

07. Februar 2023 | Das bundesweit größte kommunale Netzwerk von Stadtwerken und Regionalversorgern, die Thüga Aktiengesellschaft, warnt: Die Verlängerung des Finanzierungsinstruments Margining für den Energiehandel stütze kommunale Energieversorger nicht ausreichend. Verstaatlichte Vorlieferanten wälzten bei fallenden Marktpreisen eigene Risiken auf Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger ab.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Fortführung des „Finanzierungsinstruments Margining“ zur Stabilisierung der Energiemärkte sei zwar zu begrüßen, aber für Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger weitgehend wirkungslos. Das Ziel, am Energiehandel beteiligte Unternehmen angesichts stark schwankender Preise mit ausreichend Bonität zu versorgen, werde nicht erreicht, lautet das Urteil der Thüga.

„Aktuell fallende Großhandelspreise für Energie wiegen die Politik in falscher Sicherheit. Stadtwerke können die gleichzeitig steigenden Sicherheitsanforderungen der Vorlieferanten ohne zusätzliche Sicherheiten oder Garantien kaum mehr stemmen. In der Folge könnte kommunalen Energieversorgern der Zugang zu den Beschaffungsmärkten versperrt werden, sodass sie ihren Versorgungsauftrag nicht mehr länger erfüllen können“, warnt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.

Beschaffungsmarkt für Stadtwerke schwierig

Als die Preise an den Energiemärkten in Folge des Ukraine-Kriegs stark stiegen, mussten Händler und Stadtwerke die steigenden Adressrisiken ihrer Vorlieferanten tragen. Bei den aktuell fallenden Marktpreisen kehre sich die Situation um: Jetzt müssten eigentlich die Vorlieferanten die steigenden Adressrisiken tragen.

Diese versuchten jedoch, die eigenen Risiken durch Vergabe individueller Kreditlinien an ihre Kunden, die Stadtwerke, zu begrenzen und fordern bei Erreichen der Kreditlinien zusätzliche Sicherheiten ein. Dadurch wird der Beschaffungsmarkt für Stadtwerke extrem schwierig, da die vorhandenen Kreditlinien selbst von bonitätsstarken Kunden wegen des starken Marktpreisverfalls kaum mehr ausreichen.

„Die Bundesregierung muss hier schleunigst nachbessern: Das bestehende ‚Finanzierungsinstrument Margining‘ darf nicht auf börsliche Verkaufsgeschäfte begrenzt sein, sondern muss für alle Energieunternehmen – auch Stadtwerke – zugänglich sein, unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur. Neben der Finanzierung reiner börslicher Sicherheiten müssen auch Sicherheitsbedarfe aus Spot-Beschaffung und bilateralem Handel (OTC) Berücksichtigung finden“, fordert Thüga-Chef Michael Riechel.

 

„Schließlich stellt sich die Frage, warum verstaatlichte Vorlieferanten ihre kommunalen Kunden, wie Stadtwerke es sind, aufgrund starrer Risikomanagement-Regeln praktisch vom Markt ausschließen. In der weiterhin existierenden Energiekrise kann dies eigentlich kein gewollter Effekt sein.“

Vorschläge liegen seit November auf dem Tisch

Die kommunalen Partner der Thüga hatten die Politik auf diesen Sachverhalt bereits im November 2022 hingewiesen. Zudem hatten sie Vorschläge unterbreitet, wie die Hürden für den Zugang der Stadtwerke zum „Finanzierungsinstrument Margining“ einfach und schnell abgebaut werden könnten (vgl. Handlungs- und Lösungsempfehlungen der Task Force Politische Willensbildung des Beirats der Thüga Aktiengesellschaft).

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Vorschläge nun ernsthaft geprüft und entsprechend umgesetzt werden“, fordert Michael Riechel.

 

(Quelle: Thüga/2023)

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