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Steigende Energiepreise: BDEW zu den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission

Die Großhandelspreise für Strom und für Gas sind jüngst deutlich angestiegen. Die EU-Kommission hat Vorschläge veröffentlicht, wie den steigenden Energiepreisen begegnet werden kann. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die derzeit stark gestiegenen Preise an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas sind für viele Kunden und Unternehmen Anlass zur Sorge. Deshalb ist es gut, […]

von | 14.10.21

Die Großhandelspreise für Strom und für Gas sind jüngst deutlich angestiegen. Die EU-Kommission hat Vorschläge veröffentlicht, wie den steigenden Energiepreisen begegnet werden kann. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die derzeit stark gestiegenen Preise an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas sind für viele Kunden und Unternehmen Anlass zur Sorge. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission heute mit ihrem Instrumentenkasten Lösungsvorschläge vorgelegt hat, wie dieser Entwicklung begegnet werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir das Bekenntnis der EU-Kommission zur Integrität des europäischen Energiebinnenmarktes. Dieser ist eine tragende Säule für eine sichere und möglichst kostengünstige Versorgung mit Strom und Gas in ganz Europa. Übereilte Eingriffe in diesen Markt würde die Energieversorgung zwangsläufig verteuern und bergen die Gefahr, das Klima für dringend notwendige Investitionen empfindlich zu verschlechtern. Wir teilen die Analyse der EU-Kommission, dass die Preisanstiege maßgeblich durch die weltweite Konjunkturerholung und die daraus resultierende starke globale Nachfrage nach Energie verursacht werden – weder der European Green Deal noch ein Marktversagen sind die Ursache für die derzeitige Lage.

Die deutschen Strom- und Gasversorger haben durch langfristigen Einkauf die Risiken für ihre Kunden minimiert, werden dadurch die aktuellen Entwicklungen aber nicht vollständig kompensieren können. Entscheidend ist darum, dafür zu sorgen, dass Haushalte, Gewerbe und Industrie nicht überfordert werden. Einige der Maßnahmen sind in Deutschland bereits etabliert. Das gilt zum Beispiel für die Grundversorgung mit Strom und Gas. Ebenso regt die Kommission eine Reduktion der Steuer- und Abgabenlast auf Energie an, um die Verbraucher zu entlasten. Mit Blick auf die deutschen Strompreise fordert der BDEW schon lange einen Abbau des Sockels staatlich verursachter Preisbestandteile, die über die Hälfte des Strompreises ausmachen. Insbesondere die Abschaffung der EEG-Umlage gehört ganz oben auf die Aufgabenliste einer neuen Bundesregierung. Davon würden Privathaushalte wie Gewerbe- und Industriekunden profitieren.

Weiterhin muss der Staat Menschen mit geringem Einkommen bei Bedarf mit sozialpolitischen Maßnahmen unterstützen. Dazu gehört aus Sicht des BDEW beispielsweise eine Anpassung des Wohngeldes oder eine Abbildung gestiegener Energiekosten im Sozialgesetzbuch.

Die aktuelle Preisentwicklung macht auch deutlich, dass der European Green Deal nicht nur aus klimapolitischen sondern auch aus volkswirtschaftlichen Gründen konsequent weiterverfolgt werden muss. Denn um die Energiekosten künftig möglichst niedrig zu halten, brauchen wir, wie von der EU-Kommission gefordert, einen schnellen und konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Bereichen. Dazu gehören in der Tat auch beschleunigte Genehmigungsverfahren. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen hierfür dringend noch fehlende Voraussetzungen schaffen.

Mit Blick auf die Ansätze der EU-Kommission zur Resilienz des Energiesystems sieht der BDEW die Verknüpfung von Maßnahmen zur Versorgungsicherheit und Preisstabilisierung über eine strategische Gasspeicherreserve kritisch. Diese würde zwangsläufig Liquidität vom Markt nehmen und dadurch selbst preistreibend wirken. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bestehen mit der geltenden Gasversorgungssicherheits-Verordnung ausreichende europäische Regelungen, die möglichst wenig in den offenen, liquiden, gut verbundenen und transparenten EU-Gasmarkt eingreifen. Dazu gehört ein freier, marktbasierter Zugang zu Gasinfrastruktur. Dieses wird durch die bestehenden Gasbinnenmarktregeln grundsätzlich ermöglicht. Eventueller Anpassungs- oder zusätzlicher Regelungsbedarf über die Gasversorgungssicherheits-Verordnung sind auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten sorgfältig abzuwägen.“

(Quelle: BDEW/2021)

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