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Mustervertrag für Wasserstoffkapazitäten finalisiert

Die BDEW/VKU/GEODE-Verhandlungsdelegation (VD) hat den Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten (RV) abgeschlossen. Die finale Fassung vom 19. Dezember 2025 steht nun zur Information und weiteren Verwendung bereit.

von | 09.01.26

Ab Anfang 2026 starten europäische Netzbetreiber erste User-Commitment-Prozesse zur Vermarktung von Wasserstoffkapazitäten. Auch in Deutschland soll parallel die Vermarktung entsprechender Kapazitäten ermöglicht werden. Mit dem RV erhalten Marktteilnehmer und Netzbetreiber bereits vor Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H₂) einen einheitlichen Vertragsrahmen. Ab dem 1. Januar 2028 wird der RV in die KoV H₂ I integriert.

Der Vertragsentwurf wurde von der VD sowie dem BDEW/VKU-Juristenkreis „Standardverträge Gas“ umfassend diskutiert und geprüft. Rückmeldungen aus Fachgremien der drei Verbände, von Netznutzerverbänden und der BNetzA sind eingeflossen.
Besonders intensiv behandelt wurden Themen wie Kündigungsmöglichkeiten, Folgen von Verzögerungen oder Verbindlichkeit reservierter Kapazitäten.

Der Entwurf stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der beteiligten Wertschöpfungsstufen dar. Ein unbedingter Anspruch auf die reservierte Kapazität zu einem festen Zeitpunkt konnte aufgrund des geltenden Rechtsrahmens nicht aufgenommen werden – dies würde mit den Vorgaben des EnWG (§§ 15b, 15c i.V.m. § 28q) kollidieren.

Trotz dieser Einschränkungen schafft der Mustervertrag das größtmögliche Commitment unter den aktuellen Rahmenbedingungen und bietet die besten Voraussetzungen, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Netzentwicklungsplanprozess durch die BNetzA bestätigen zu lassen.

Er ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Reservierungsbestimmungen und setzt ein klares Signal für den Hochlauf des deutschen Wasserstoffmarktes.

 

 

(Quelle: VKU/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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