Generic filters
Exact matches only
FS Logoi

Keine zusätzlichen Anforderungen an Biomethan für KWK-Anlagen im KWKG

Kategorie:
Themen: |
Autor: Elisabeth Terplan

Das BMWi hat in seiner Antwort an den B.KWK auf eine offizielle Anfrage zur Nutzung von Biomethan im GEG und BEG klargestellt, dass es keine zusätzlichen Anforderungen für den Einsatz von Biomethan aus dem Ausland gibt.

Von unseren den B.KWK-Mitgliedsunternehmen waren in den vergangenen Wochen vermehrt Fragen zu Auslegung und Handhabung der Regelwerke für Biomethan im GEG und BEG an den Verband eingegangen, die für die Anwendungspraxis wesentlich sind, insbesondere wenn Biomethan aus dem Ausland bezogen wird. Gemeinsam mit der dena und ASUE e.V. hatte der B.KWK deshalb eine Anfrage an das BMWi gerichtet, die nun von Ministeriumsseite beantwortet wurde und Klarheit für den Einsatz von Biomethan schafft.

Laut dem BMWi sind die wichtigste Ausführungen dabei, dass die Grundsätze des GEG für die Verwendung von Biomethan im BEG gelten. Entsprechend der Regelung im § 44b Absatz 4 EEG ist ein wichtiger Faktor die Menge des entnommenen Biomethans für das Gebäude. Es ist sicherzustellen, dass jene Menge der Menge des Biomethans entspricht, die in das Gasnetz eingespeist worden ist. Das EEG regelt die Einspeisung von Biomethan aus dem Ausland nicht.

Die ausführliche Anfrage mit der klarzustellenden Interpretation der Rechtgrundlagen vom 05. Juli 2021 steht auf der B.KWK-Website zum Download bereit.

(Quelle: BKWK/2021)