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INES: Neuer Referentenentwurf schafft weitergehende Verunsicherung im Gasmarkt

INES kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gasspeichergesetz. Die Weiterentwicklung der geplanten Eingriffe in den Gasspeichermarkt haben zu keiner Verbesserung beigetragen. Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) sieht durch diese Pläne das Ziel von Mindestfüllständen in den Gasspeichern und die Geschäftsgrundlage für den Betrieb der Gasspeicher gefährdet. Sebastian Bleschke, INES-Geschäftsführer, […]

von | 18.03.22

INES kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gasspeichergesetz. Die Weiterentwicklung der geplanten Eingriffe in den Gasspeichermarkt haben zu keiner Verbesserung beigetragen. Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) sieht durch diese Pläne das Ziel von Mindestfüllständen in den Gasspeichern und die Geschäftsgrundlage für den Betrieb der Gasspeicher gefährdet.

Sebastian Bleschke, INES-Geschäftsführer, kommentiert den neuen Gesetzesvorschlag wie folgt: „Der nur geringfügig geänderte und heute bekannt gewordene Entwurf des Gasspeichergesetzes hat zu keiner Verbesserung beigetragen. Im Gegenteil. Er schafft weitergehende Verunsicherungen im Gasmarkt, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die Einhaltung der Mindestfüllstandsvorgaben sichergestellt werden soll. Die von INES im Rahmen der bestehenden Prozesse eingebrachte Verbesserungsvorschläge blieben bislang unberücksichtigt.

Der angedrohte Entzug von Speicherkapazitäten bei Nichteinhaltung der Mindestfüllstandsvorgaben wird nicht zu einer Erreichung der Mindestfüllstände führen. Die Speicherkunden werden ihre Buchungen der Speicherkapazitäten kündigen, um der Verpflichtung zu entgehen. Die Vorgabe von Mindestfüllstanden bzw. der angedrohte Entzug entwerten Buchungen von Speicherkapazitäten. Eine klare Zuordnung der Füllstandsverpflichtung an einen geeigneten Adressaten, d. h. den Marktgebietsverantwortlichen, wäre zur Erreichung der Mindestfüllstände im deutschen Gasmarktgebiet erforderlich.

Die Vorgaben stellen einen tiefen Eingriff in bestehende Verträge dar und gefährden die Geschäftsgrundlage der Speicherbetreiber im Grundsatz. Die Nutzung unterbrechbarer Speicherkapazitäten würden diese Eingriffe verhindern können. Sie bieten zeitgleich eine geeignete Möglichkeit, die politischen Ziele in Form der Mindestfüllstände gesichert zu erreichen.“

(Quelle: INES/2022)

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