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INES: EU kann Einsatz von Gasspeichern zur Vorsorge stärken

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Autor: Elisabeth Terplan

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten treffen am 21. und 22. Oktober 2021 zusammen und diskutieren unter anderem die aktuell hohen Energiepreise. Sie bewerten, mit welchen Maßnahmen auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene die Folgen der hohen Preise adressiert werden können.

Die Diskussionen im Europäischen Rat erfolgen auch im Lichte einer umfassenden Novellierung des europäischen Rechts für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Die EU-Kommission will entsprechende Vorschläge im sogenannten Gas-Paket am 14. Dezember 2021 präsentieren. In diesem Zusammenhang wird auch eine Weiterentwicklung der europäischen Gas-Versorgungssicherheits-Verordnung erwartet. In die Diskussion wurden bereits weitreichende Markteingriffe eingebracht, z. B. die Bildung einer europäischen Gaseinkaufsgemeinschaft oder die Einrichtung von staatlichen Gasreserven.

INES empfiehlt bei der Weiterentwicklung der Gas-Versorgungssicherheits-Verordnung die Nutzung von Speichern gesetzlich vorzuschreiben, um den sogenannten EU-Versorgungsstandard zu erfüllen. Eine praktikable Umsetzung der Vorgabe würde eine umlagefinanzierte Regelenergiereserve in Speichern darstellen. Eine solche Reserve wird in Deutschland in ähnlicher Form bereits zur Absicherung der Gasnetze über sogenannte Long-Term-Options (LTO) realisiert. Eine umlagefinanzierte Regelenergiereserve zur Umsetzung des EU-Versorgungsstandards bedeutet für einen Haushalt in Deutschland mit einem Gasverbrauch von 20.000 KWh nur etwa einen Euro zusätzliche Kosten pro Jahr.

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der INES, ordnet den INES-Vorschlag wie folgt ein: „Der Europäische Rat wird die aktuelle Energiepreislage diskutieren und dabei auch bewerten, in welcher Form eine Weiterentwicklung der europäischen Gas-Versorgungssicherheits-Verordnung eine bessere Nutzung der Gasspeicher ermöglichen kann. Als Alternative zu den derzeit vorgeschlagenen weitreichenden Markteingriffen empfehlen wir, zur Erfüllung des EU-Versorgungsstandards eine Speichernutzung gesetzlich vorzuschreiben. Es entsteht damit eine Art Haftpflichtversicherung, die für Gas-Lieferanten, die sogenannte geschützte Kunden beliefern, gesetzlich vorgeschrieben wäre. Unser Vorschlag kann effektiv und effizient von den Marktgebietsverantwortlichen durch die Einrichtung einer Regelenergiereserve umgesetzt werden. Die Marktgebietsverantwortlichen würden in dem Fall als Versicherer für die im Marktgebiet aktiven Lieferanten den Verbrauch geschützter Kunden entsprechend des EU-Versorgungsstandards absichern und im Krisenfall bereitstellen.

Eine umfassende Studie zum Vorschlag zur „Erfüllung des EU-Versorgungsstandards mit einer MGV-Regelenergie-Reserve“ finden Sie hier.

 

(Quelle: INES/2021)