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GeoBG: BVG reicht Stellungnahme zu Gesetzesentwurf ein

Mit dem neuen Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Entwurf vor, den der Bundesverband Geothermie e. V. in vielen Punkten sehr positiv bewertet.

von | 21.07.25

Die Einführung eines ersten Geothermie-Gesetzes überhaupt, die Betonung des öffentlichen Interesses, die Fristenregelungen in Bergrecht und Wasserrecht sowie weitere Änderungen am Umweltschutzrecht begrüßt der Erdwärme-Branchenverband im Rahmen der Verbändeanhörung. Er bringt überdies auch Verbesserungsvorschläge ein. Diese zielen darauf ab, die Umsetzung von Geothermie-Projekten noch effektiver zu vereinfachen, zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu erhöhen.

Mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) soll Deutschland endlich eine verbindliche Rechtsgrundlage erhalten, die speziell auf die Belange der Geothermie zugeschnitten ist. Der Bundesverband Geothermie e. V. betrachtet es als Meilenstein, dass mit dem GeoBG ein eigenständiges Stammgesetz für die Geothermie geschaffen werden soll. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass das GeoBG für die Geothermie ein „überragendes öffentliches Interesse“ festschreibt.

„Die Geothermie wurde bisher immer in bestehende Regelwerke zur Nutzung anderer Technologien bzw. Energieformen eingeordnet. Das passt nicht überall. Deswegen ist es von herausragender Bedeutung, dass nun mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz einige Regelungen nachgebessert werden, damit der Beitrag der Geothermie zu Klima- und Umweltschutz ebenso wie zur Versorgungssicherheit weiter gesteigert werden kann“, sagt BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger.

Gegenüber dem Entwurf der Ampelregierung – damals noch GeoWG abgekürzt – sieht der neue GeoBG Entwurf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Wärmeleitungen sowie grundsätzlich auch auf die Nutzung von Kälte vor. Zudem sollen seismische Messungen mittels Vibration auf befestigten Wegen erleichtert werden, wodurch mehr Messungen pro Jahr möglich sind. Dadurch können die Messungen, mit denen eine Modellerstellung des Untergrunds ermöglicht wird, für die über 150 in Entwicklung befindlichen Geothermie-Großanlagen in kürzerer Zeit durchgeführt werden.

Erleichterungen bei der Prüfung der Projektstandorte mit Blick auf Eignung für ein atomares Endlager sind im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen, obwohl Politik und viele Fachleute sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen haben. Bislang muss selbst für kleine Anlagen wie jene in Einfamilienhäusern bei Bohrungen ab 100 m Tiefe geprüft werden, ob an diesem Standort ein Endlager möglich ist.

„Das ist nicht sinnvoll, denn technisch möglich sind Endlager erst ab einer Tiefe von 300 oder sogar 400 Metern. Deswegen halten wir eine Verschiebung dieser Grenze weiterhin für bedeutend und hoffen hier im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Verbesserungen“, sagt Dilger.

Der Verband fordert darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Gleichstellung mit anderen Energieformen wie Windenergie und damit der vollständigen Umsetzung von EU-Richtlinien. Unter anderem soll die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich sowie die Bereitstellung öffentlicher Flächen über das Geothermiebeschleunigungsgesetz angegangen werden. Ebenso fordert der Bundesverband Geothermie zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – vergleichbar zur Windenergie – auch für alle Formen der Geothermie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten.

„Geothermie kann einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz, zu langfristig stabilen Energiepreisen und zur Versorgungssicherheit leisten. Erdwärme ist überall und jederzeit verfügbar. Für ihre Nutzung müssen keine Brennstoffe importiert und deren Lieferwege abgesichert werden. Und technologisch haben wir in Deutschland alle Kompetenzen in der eigenen Hand“, sagt Dilger und verweist damit auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Geothermieausbaus.

Mit Blick auf die Dringlichkeit der Wärmewende ist eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes, die sich zuletzt durch das Scheitern der Ampelregierung verzögerte, entscheidend. Dass die Regierung diesem Thema Rechnung trägt, indem sie das Gesetz noch vor der Sommerpause auf die Agenda gehoben hat, hält der BVG für ein wichtiges Bekenntnis zum Geothermieausbau.

Die Stellungnahme des BVG als .pdf finden Sie hier.

 

 

(Quelle: BVG/2025)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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