Damit gewinnt die Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland weiter an Kontur. Rund 80 % der deutschen Gasverteilnetze sind inzwischen Teil der GTP-Planung. Mit dem neuen Leitfaden reagiert die Branche auf veränderte regulatorische Rahmenbedingungen: Erstmals werden die Anforderungen aus der neuen EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (2024/1788) berücksichtigt und systematisch in die Planung integriert.
GTP 2025 als Brücke zwischen freiwilliger Branchenplanung und künftigem Rechtsrahmen
Die Artikel 56 und 57 der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie geben vor, wie die Planungsanforderungen für den Aufbau von Wasserstoffverteilnetzen sowie für die Wasserstofftransformation und Stilllegung von Erdgasverteilnetzen aussehen. Die GTP-Methodik unterstützt die Netzbetreiber dabei, diese Anforderungen umzusetzen. Sie liefert gleichzeitig die Datenbasis für die überarbeitete „Langfristprognose 2.0“ der Kooperationsvereinbarung Gas für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.
Stärkere regionale Abstimmung und Verknüpfung mit Fernleitungsnetzplanung
Ein zentrales und neues Element im GTP 2025 ist das Konzept der „Regionalen Transformationsplanung“. In Zusammenarbeit mit den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) und benachbarten Verteilnetzbetreibern (VNB) werden Planungen erstmals in netztopologischen Regionen abgestimmt. So kann die Umsetzbarkeit, Kohärenz und Effizienz beim Aufbau der Wasserstoffversorgung maximiert werden. Der GTP wird damit zur zentralen Datengrundlage künftiger regionaler Umsetzungspläne und hilft eine möglichst frühzeitige Freigabe solcher Planungen durch die Regulierungsbehörde zu ermöglichen.
Der GTP 2025 erfolgt in mehreren Phasen
Gasverteilnetzbetreiber können ab sofort anhand des neuen Leitfadens ihre Planungen für 2025 erarbeiten. Bis zum 30. September sollen die unternehmensindividuellen Pläne auf Basis von Kundengesprächen und Analysen erstellt und die Abstimmungsregionen festgelegt werden. Ebenso wird bis zum 30. September eine Rückmeldung für den GTP-Ergebnisbericht durchgeführt. Bis Jahresende sollen dann die Pläne in den Regionen aufeinander abgestimmt werden. Diese abgestimmten Planungen sind die Basis für die Meldung der Langfristprognose bis Ende Februar 2026. Sie sind ebenfalls zentral für den Entwurf von konkreten, regionalen Transformationsplänen auf Basis der Artikel 56 und 57 der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie.
Den GTP-Leitfaden 2025 sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.H2vorOrt.de.