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Gasleitungen: VBEW, Gemeindetag und Städtetag schaffen Grundlage für klimaneutrale Wärmeversorgung

Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) haben sich auf eine Aktualisierung ihres Mustervertrags für Gasversorgungsleitungen in den Kommunen verständigt.

von | 29.01.25

Gemeinsam auf dem Weg zu einer klimaneutralen Versorgung: v.l.n.r, Florian Gleich, Bernd Buckenhofer (beide Bayerischer Städtetag), Marian Rappl, Florian Mattner (beide VBEW), Hans-Peter Mayer, Stefan Graf (beide Bayerischer Gemeindatag)

Der von den Versorgern für die Wärmeplanung vorgeschlagene Transformationspfad hin zur klimaneutralen Versorgung wird in Bayern mit den Laufzeiten der Konzessionsverträge synchronisiert.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Kleinere Gemeinden haben hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Mit den Plänen soll in den Kommunen festgelegt werden, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in die Zukunft geführt werden kann. Die Umsetzung wird in Bayern durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) geregelt, die am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

Der Gemeindetag, der Städtetag und der VBEW haben bereits frühzeitig mit Gesprächen über eine Anpassung ihres bayerischen Muster-Konzessionsvertrages für Gasversorgungsleitungen begonnen. Konzessionsverträge werden zwischen Betreibern von Versorgungsnetzen mit Städten und Gemeinden vereinbart und regeln, zu welchen Bedingungen Strom-, Gas- oder auch Wasserleitungen in öffentliche Verkehrswege, Straßen und Plätze verlegt werden dürfen. Für sämtliche dieser Infrastrukturen bestehen in Bayern zwischen dem VBEW, Gemeindetag und Städtetag Musterverträge. Mit dem Wärmeplanungsgesetz und dem im Bayerischen Klimaschutzgesetz festgelegten Ziel der Klimaneutralität bestand der Bedarf, die Zukunft der Erdgasversorgung in den Vertragsmustern zu berücksichtigen. Soweit Gasverteilnetzbetreiber beabsichtigen, die Versorgung vor den Fristen der Klimaziele zu beenden, teilen sie dies im Rahmen der Wärmeplanung mit. Dies berechtigt dann zur Kündigung des Konzessionsvertrags. Damit ist der Weg frei von einer fossilen zu einer klimaneutralen Versorgung.

VBEW, Gemeindetag und Städtetag arbeiten zu diesem Thema schon lange vertrauensvoll zusammen. Mit dem heute unterzeichneten Muster-Vertrag liegt für die bayerischen Kommunen und die Netzbetreiber nun eine einheitliche und rechtssichere Vereinbarung vor, die den Herausforderungen der Wärmewende Rechnung trägt.

 

 

(Quelle: VBEW/2025)

 

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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