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FNB reicht Antrag für Wasserstoff-Kernnetz ein

Der FNB Gas e.V. hat am 22.07.2024 der Bundesnetzagentur den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. Damit ist der nächste Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht.

von | 23.07.24

Planung des Wasserstoff-Kernnetzes 2032 gemäß dem Antrag vom 22.7.2024

Eckdaten des Wasserstoff-Kernnetzes gemäß Antrag vom 22.07.2024

Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes gemäß Antrag beträgt 9.666 km.  Davon entfallen 802 km auf Leitungen von 16 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern (Verteilernetzbetreibern). Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,7 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.

Das Kernnetz erfüllt die im EnWG verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten, klimafreundlichen und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes mit dem Zieljahr 2032. Um mehr Flexibilität in der Umsetzung der Projekte zu schaffen, sieht das EnWG auch die Möglichkeit einer zeitlichen Streckung einzelner genehmigter Kernnetzmaßnahmen vor, sofern sich bestimmte Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt bis 2037 als notwendig erweisen sollten.

Mit dem Kernnetz setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa. Es ist der Startschuss und die Basis für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes. Die FNB gehen damit in Vorleistung: Das Kernnetz ist das Angebot an den Markt, es kommt für den Markt und entwickelt sich mit diesem weiter.

Wie geht es weiter?

Zunächst erfolgt eine weitere zweiwöchige Konsultation durch die BNetzA (bis 06.08.2024). Spätestens zwei Monate nach Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt die Genehmigung des Kernnetzes seitens BNetzA. Nach der Genehmigung beginnen die FNB mit dem Aufbau des Kernnetzes. Erste Leitungen sollen bereits im kommenden Jahr auf Wasserstoff umgestellt werden.

Ausblick: Was ist noch zu tun?

In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die BNetzA das Hochlaufentgelt festlegen.

Zudem muss noch die vertragliche Ausgestaltung für die Bereitstellung und Finanzierung des Amortisationskontos zur Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes erfolgen.

Auch bezüglich eines Marktmodells für Wasserstoff einschließlich der Vermarktung der Transportkapazitäten müssen noch Regelungen erarbeitet werden. Zudem sind die zukünftigen Marktrollen wie z. B. der Speicher, insbesondere in der Markthochlaufphase, bislang ungeklärt.

Damit der Markthochlauf insgesamt gelingt, ist es wichtig, dass die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite schafft​. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kernnetzes, um zusätzliche Bedarfe und Standorte im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen (Stufe 2). Dafür ist auch die Transformation der Verteilnetze wichtig, um ein flächenversorgendes Wasserstoffnetz zu entwickeln.

 

Zu den Details und den Anträgen

(Quelle: FNB/2024)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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