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FNB Gas zur EnWG-Novelle

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Deutschen Bundestag zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas

von | 22.04.26

„Im Gesetzesentwurf fehlen nach wie vor zentrale Aspekte, die Voraussetzung für die Transformation der Gaswirtschaft sind. Der Ball liegt jetzt im Bundestag, um aus dem Entwurf ein Ermöglichungsgesetz zu machen und echten Schwung in die Entwicklung des Wasserstoffmarktes zu bringen.“

Die Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im Rahmen der EnWG-Novelle bildet eine zentrale Grundlage für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität. Wasserstoff und andere grüne Gase spielen eine Schlüsselrolle – insbesondere für die Dekarbonisierung energieintensiver Industriezweige sowie weiterer schwer zu elektrifizierender Sektoren. Die aktuelle energiepolitische Lage macht deutlich, wie wichtig die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern für bezahlbare Energiepreise, Versorgungssicherheit und die Resilienz des Energiesystems ist. Wasserstoff kommt eine strategische Bedeutung zu – er trägt sowohl zur Systemintegration erneuerbarer Energien als auch zur Diversifizierung von Energieimporten innerhalb Europas und aus sicheren Herkunftsländern bei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber ein klares und engagiertes politisches Bekenntnis zu Wasserstoff. Dieses Bekenntnis muss das Energiewirtschaftsgesetz widerspiegeln. Es muss Investoren verlässliche Rahmenbedingungen bieten und darf die Nutzung von Wasserstoff nicht auf bestimmte Sektoren oder anderweitig beschränken.

Die  zentralen Hinweise zur Anpassung des Gesetzesentwurfes

Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz anpassen

Die vorliegende Novelle bietet die Gelegenheit, den Finanzierungsrahmen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes weiterzuentwickeln. Um die Kapitalmarktfähigkeit des Finanzierungssystems zu verbessern, muss die Risikodisposition der Netzbetreiber verringert und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Daher schlagen die Fernleitungsnetzbetreiber vor, den Selbstbehalt der Netzbetreiber auf 15 % abzusenken und die spezifischen Risiken für Wasserstoffnetze im EnWG festzuschreiben, damit diese bei der Neufestlegung des Eigenkapitalzinses ab 2028 angemessen zu berücksichtigt werden. Umstellungsleitungen sollten keinem Selbstbehaltsrisiko unterliegen.

Finanzierungsmechanismen für Leitungen über das Kernnetz hinaus ermöglichen (Transport- und Verteilernetzebene)
Für Wasserstoffleitungen, die über das Kernnetz hinausgehen, sind ebenfalls geeignete Finanzierungsinstrumente notwendig. Hier sollte der Gesetzgeber alle Möglichkeiten nutzen, welche die Europäische Richtlinie bietet, und die erlaubten Finanzierungsinstrumente im EnWG verankern: den intertemporalen Kostenausgleich und die Finanztransfers. Ohne die Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastrukturen in den Regionen wird der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht funktionieren und die Dekarbonisierung vieler Gewerbe- und Industriebetriebe ohne direkten Zugang zum Kernnetz auf der Strecke bleiben.

Flexibilität bei der Umsetzung der Kernnetzmaßnahmen schaffen
Die Netzbetreiber haben mit der Realisierung des Kernnetzes begonnen und erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Projekte gesammelt. Diese Erfahrungen sowie der verzögerte Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft haben gezeigt, dass die Netzbetreiber für die Umsetzung eines effizienten Netzes mehr Flexibilität brauchen, als das EnWG dies heute vorsieht. Bislang ist nur eine zeitliche Flexibilität zur Verschiebung der Projekte bis zum Jahr 2037 vorgesehen. Daher regen die Fernleitungsnetzbetreiber an, u.a. die Möglichkeit baulicher und technischer Anpassungen der Kernnetzmaßnahmen zu ermöglichen sowie marktliche Gegebenheiten bei der Überprüfung des Kernnetzes im Rahmen des rollierenden Netzentwicklungsplanungsprozesses besser zu berücksichtigen.

EU-Vorgaben für Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff effizient umsetzen
Für die zukünftigen Netzentwicklungspläne auf der Transport- und auf der Verteilernetzebene weist FNB Gas darauf hin, dass eine Vielzahl neuer Anforderungen und Aufgaben auf die Netzbetreiber aber auch die genehmigenden Behörden zukommen, die die Komplexität und die gegenseitigen Abhängigkeiten weiter erhöhen. Die Verzahnung der neuen Planungsinstrumente auf der Verteilernetzebene mit der Transportebene ist eine sinnvolle und notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformationsplanung auf allen Ebenen, die dem übergeordneten politischen Ziel der Klimaneutralität dienen muss. Gleichzeitig sehen die FNB in der 1:1 Umsetzung der Richtlinie eine Reihe von neuen Vorgaben, die in der praktischen Umsetzung der integrierten Netzentwicklungsplanung zu Inkonsistenzen oder Doppelaufwänden führen werden.

Regelungen für Entflechtung, Zertifizierung- und weitere Rechtsbereiche nachschärfen
Mit Blick auf die umzusetzenden Entflechtungsregelungen und den Zertifizierungsprozess für die Wasserstofftransportnetzbetreiber begrüßt FNB Gas die Möglichkeit für diese Unternehmen, die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahmeregelung von der horizontalen Entflechtung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus muss der Austausch von wirtschaftlich sensiblen Informationen für eigentumsrechtlich entflochtene Netzbetreiber ermöglicht werden, um Synergien zwischen entflochtenen Wasserstofftransportnetz- und Fernleitungsnetzbetreibern umzusetzen. Wichtig wäre zudem eine Klarstellung der Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Erdgasleitungen und Einrichtungen auf Grundstücken.

Transparenzanforderungen für kritische Infrastrukturen an die Sicherheitslage anpassen
Die bestehenden Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten im Rahmen der EnWG-Novelle gezielt weiterentwickelt und an die veränderte sicherheitsrelevante Lage angepasst werden. Die derzeit umfangreichen Veröffentlichungspflichten über Transparenzplattformen, Infrastrukturatlas sowie Netzentwicklungsplanung und Genehmigungsverfahren führen dazu, dass sensible Informationen zu Anlagenstandorten, Leitungsverläufen sowie Kapazitäts- und Lastflussdaten öffentlich zugänglich werden. Dies erhöht das Risiko gezielter Angriffe auf kritische Energieinfrastrukturen erheblich. Vor diesem Hintergrund sollten Veröffentlichungspflichten stärker differenziert ausgestaltet werden. Sensible Netzinformationen sollten grundsätzlich nur noch der Bundesnetzagentur im Rahmen des Monitorings zur Verfügung stehen, während öffentliche Transparenzanforderungen entsprechend reduziert werden. Ziel muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Informationsinteresse und Schutz kritischer Infrastruktur sein.

Biomethan – Nachfolgeregelung und Übergangsregelungen sachgerecht ausgestalten

FNB Gas begrüßt die Prüfung einer Nachfolgeregelung zur Biomethanförderung und setzt sich für die Fortführung der bewährten Umlageförderung ein – jedoch mit effizienteren Anschlussbedingungen, flexiblen Clusterlösungen und der Nutzung von Skaleneffekten. Die Regelung wonach Bestandsanlagen für die Erzeugung von Biomethan erst nach Ablauf von 20 Jahren nach Inbetriebnahme vom Netz getrennt werden können, sehen wir kritisch, da dies zwangsläufig zu einer Verzögerung der Umstellung der Netze vom Methantransport auf den Wasserstofftransport führt. Neben der Einschränkung der Flexibilität der Netzbetreiber führt dies in der späten Phase (2040er Jahre) zu hohen Netzkosten. Aus netzplanerischer Sicht wäre es folgerichtig, die Trennung von der Biomethanerzeugungsanlagen an einen bestätigten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff oder einem bestätigten Verteilernetzentwicklungsplan zu knüpfen.

 

Die Stellungnahme der FNB  ist verfügbar: https://fnb-gas.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-21_FNB-Gas-Stellungnahme_EnWG-Novelle_April-2026.pdf

 

 

(Quelle: FNB/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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