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FNB Gas Statement zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen

Die aktuelle geopolitische Lage stellt die deutsche Energiewirtschaft vor neue, große Herausforderungen. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) blicken bestürzt auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Es ist richtig und wichtig, in der jetzigen Situation Vorsorge für die Gasversorgung im nächsten Winter zu treffen. Wir können die politischen Absichten, die deutschen Untertagespeicher weitestgehend vollständig und gesichert zu […]

von | 25.03.22

Die aktuelle geopolitische Lage stellt die deutsche Energiewirtschaft vor neue, große Herausforderungen. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) blicken bestürzt auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Es ist richtig und wichtig, in der jetzigen Situation Vorsorge für die Gasversorgung im nächsten Winter zu treffen. Wir können die politischen Absichten, die deutschen Untertagespeicher weitestgehend vollständig und gesichert zu füllen, nachvollziehen. Das Speicherfüllstandsgesetz kann hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten.

Jedoch ergeben sich aus dem Gesetzesvorschlag erhebliche Finanzierungsrisiken für den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europa (THE). Diese müssen durch die Bundesregierung abgesichert werden. Auch wenn die Kosten am Ende über eine Umlage gegenfinanziert werden sollen, muss die finanzielle Zusatzbelastung für die Gaskunden (Haushalt und Industrie) sowie die Liquiditätssituation von THE in einem kalkulierbaren und auch tragbaren Rahmen bleiben.

Die FNB begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Evaluierung des Gesetzes. Die politische Lage ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zudem kann derzeit niemand vorhersagen, wie sich die angedachten Regelungen auf den Gasmarkt sowie das Verhalten der einzelnen Akteure auswirken und welche konkreten finanziellen Verpflichtungen hierbei für THE entstehen. Die Evaluierung sollte besonders darauf schauen, ob das durch die Beschaffung der strategischen Optionen gewünschte Ziel – hohe Speicherfüllstände zu erzielen – zu vertretbaren Kosten auch erreicht wird, oder ob THE in erheblichem Umfang Gas beschaffen muss. Wichtig ist zudem, dass auch die Händler und Gasversorger zukünftig verpflichtet werden, zumindest einen Teil ihres Portfolios für den Winter einzuspeichern, um ihre Kunden auch bei Lieferausfällen im Winter weiterhin versorgen zu können.

(Quelle: FNB/2022)

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