Das bisherige Regelwerk wäre in seiner bestehenden Form kaum verlässlich umsetzbar gewesen. Mehr Flexibilität und eine stärkere Orientierung an den örtlichen Gegebenheiten sind deshalb richtig.
Eine mögliche Grüngasquote neben dem GmodG muss jedoch so ausgestaltet werden, dass sie den Wasserstoffhochlauf mit unterstützt und den notwendigen Umbau der Energieinfrastruktur weg von der fossilen Energie nicht behindert. Wo künftig Wasserstoffnetze, Fernwärme oder elektrische Lösungen vorgesehen sind, darf eine pauschale Liefer- oder Abnahmeverpflichtung für Biomethan nicht dazu führen, bestehende Erdgasnetze ohne tragfähige Zukunftsperspektive unnötig lange weiterzubetreiben.
„Eine Grüngasquote muss den Aufbau der künftigen Energieinfrastruktur unterstützen und darf nicht einfach die heutige Gasinfrastruktur fortschreiben“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff-Verbands. „Wir brauchen Wasserstoffnetze dort, wo Industrie, Gewerbe, Kraftwerke und andere größere Verbraucher künftig Wasserstoff benötigen. In anderen Gebieten können Fernwärme oder elektrische Lösungen sinnvoller sein. Diese unterschiedlichen Wege dürfen durch pauschale Vorgaben nicht verstellt werden.“
Der DWV unterstützt grundsätzlich ein verlässliches Nachfrageinstrument für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase. Entscheidend ist dessen Ausgestaltung. Eine technologieoffene Gesamtquote ohne eigenständige Wasserstoff-Unterquote würde vor allem Biomethan im bestehenden Erdgasnetz begünstigen. Damit könnte die Quote formal erfüllt werden, ohne dass die Gelegenheit ausreichend genutzt wird, eine eigenständige Wasserstoffwirtschaft mit Elektrolyseuren, Importen, Speichern, Abnahmeverträgen und reinen Wasserstoffnetzen ausreichend voranzubringen.
„Wo Grüngasquote draufsteht, muss auch Wasserstoffhochlauf drin sein“, betont Kuhlmann. „Ohne verbindliche Wasserstoff-Unterquote besteht die Gefahr, dass wir vor allem die Nutzung bestehender Erdgasstrukturen verlängern. Das wäre für den Aufbau eines Wasserstoffmarktes zu wenig.“
Der DWV fordert deshalb eine ambitionierte Unterquote für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Sie muss Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auslösen und insbesondere den Aufbau eigenständiger Wasserstoffinfrastrukturen unterstützen.
Zugleich müssen Grüngasquote, kommunale Wärmeplanung und Gasnetztransformation gut aufeinander abgestimmt werden. Vor Ort muss geklärt werden, wo langfristig Wasserstoff benötigt wird, welche Leitungen umgestellt werden können, wo Fernwärme oder Elektrifizierung effizienter sind und wo regionale Biomethanpotenziale eine tragfähige Lösung ermöglichen.
Eine verpflichtende Nutzung von Biomethan Netzgebieten sollte daher allenfalls dort vorgesehen werden, wo die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Infrastrukturplanung einen entsprechenden Bedarf belegen. Eine Grüngasquote darf nicht die Erwartung erzeugen, jedes heutige Erdgasverteilnetz werde dauerhaft weiterbetrieben.
„Wir dürfen nicht mehrere Infrastrukturen dauerhaft parallel finanzieren, obwohl langfristig weder Bedarf noch genügend Kunden vorhanden sind“, so Kuhlmann. „Die Finanzierung nicht mehr benötigter Erdgasnetze darf den Aufbau leistungsfähiger Wasserstoffnetze, den Ausbau der Fernwärme und die Elektrifizierung nicht erschweren.“
Um regionale Infrastrukturentscheidungen nicht durch starre physische Lieferpflichten zu verzerren, sollte die Grüngasquote grundsätzlich bilanziell über ein robustes Book-&-Claim-System erfüllbar sein. So können grüne Eigenschaften gehandelt und Wasserstoff dort eingesetzt werden, wo er industriell und systemisch den größten Nutzen entfaltet. Auch dezentrale Projekte und Lieferungen außerhalb bestehender Netze könnten dadurch einbezogen werden.
„Die Grüngasquote kann ein Baustein für den Wasserstoffhochlauf werden“, erklärt Kuhlmann. „Sie muss dafür aber eigenständige Wasserstoffmärkte und Wasserstoffnetze stärken. Sie darf weder Fernwärme und Elektrifizierung behindern noch den Weiterbetrieb nicht mehr benötigter Erdgasnetze begünstigen.“
(Quelle: DWV/2026)







