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Durchbruch beim Biomassepaket: Zukunftsperspektive mit Nachbesserungsbedarf

Im Ausschuss für Energie und Klima des Deutschen Bundestags wird ein umfangreiches Biomassepaket auf den Weg gebracht.

von | 29.01.25

Quelle: Fachverband Biogas e.V.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), lobt das überragende Engagement von den Regierungsfraktionen der SPD und Grünen sowie von der CDU/CSU-Fraktion als wichtigen Durchbruch für die Biogasbranche, auf den es in der nächsten Legislatur allerdings dringend weiter aufzusatteln gilt.

„Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben in beeindruckender Weise gemeinsam die Sache über parteipolitische Erwägungen gestellt und in einer für die Biogasbranche entscheidenden Zeit die Zeichen auf Zukunft gestellt“, lobt Rostek die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in intensiven Verhandlungen auf den letzten Metern noch wichtige Verbesserungen an dem Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgenommen hatten. Der ursprüngliche von der Branche als misslungen erachtete Vorschlag aus dem BMWK hatte jedoch zu viele Baustellen, die in der Kürze der Zeit nicht umfassend aufgearbeitet werden konnten.

Durch die Anhebung des Ausschreibungsvolumens auf 1.300 Megawatt (MW) in 2025 und 1.126 MW in 2026 (zzgl. des nicht bezuschlagten Volumens aus der Biomethan-Ausschreibung) in Kombination mit dem von 65 auf 100 €/kW erhöhten Flexibilitätszuschlag und der Verlängerung des zweiten Vergütungszeitraums, erhalten Tausende bestehende Biogasanlagen grundsätzlich eine Perspektive als flexibles Rückgrat der Erneuerbaren Energieversorgung.

Auch hinsichtlich der Praktikabilität der neuen Anforderungen an die Flexibilisierung konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden. Die abgesenkte Überbauungsanforderung ist mit einer dreifachen Überbauung immer noch ambitioniert, dennoch deutlich praxisnäher als die ursprünglich vom BMWK geforderte vierfache Überbauung. Ebenso wurde die Frist zur Umsetzung der Anforderungen auf 3,5 Jahre verlängert. Zum Schutz kleinerer Bestandsanlagen wurde zusätzlich eine Bagatellgrenze von 350 kW eingeführt, unterhalb jener weiterhin eine doppelte Überbauung ausreicht.

Die erreichten Verbesserungen ermöglichen überhaupt erst, dass die skizzierte Vision eines flexibilisierten Biogasanlagenparks in greifbare Nähe rückt“, ordnet Rostek die Maßnahmen ein. „Dennoch stellt der Bundestag die gesamte Branche vor eine Mammutaufgabe. Wir wollen flexibel und systemdienlich fahren – aber es muss eben auch wirtschaftlich und praktikabel sein.“

Trotzdem unterstreicht Rostek, dass es für alle Beteiligten offensichtlich unmöglich gewesen wäre in der Kürze der Zeit über die vielen verschiedenen Aspekte des Gesetzesentwurfs und ihre Wechselwirkungen fundiert zu diskutieren. So würde die fehlende Übergangsregelung für die Ausschreibungen in diesem Jahr sowie die drastische Systemumstellung bei der Vergütungsfestsetzung anhand von Betriebsviertelstunden die Branche vor große Herausforderungen stellen und werfe weiterhin fachliche Fragen auf.

Ein weiteres No-Go ist die aus Sicht der Branche kontraproduktive erneute Absenkung des Maisdeckels: „Wir kritisieren massiv die sachlich nicht begründbare, erneute Begrenzung des Maisdeckels. Das ist unnötige Symbolpolitik nicht nur auf Kosten der Wirtschaftlichkeit der Anlagen, sondern auch zu Lasten des eigentlichen Jobs, den diese übernehmen sollen. Energiedichte Substrate wie der Mais sind gerade im Winter unverzichtbar, um die Dunkelflauten dann auch sicher abdecken zu können.“ führt Rostek aus.

Unterm Strich bleibe die Zukunftsperspektive also noch schemenhaft, resümiert die Verbandsvertreterin. „Das Biomassepaket war ein entscheidender Schritt. Die neue Bundesregierung muss jedoch zügig den eingeschlagenen Weg weiter beschreiten. Der Reformstau in der Branche ist enorm. Die Regularien für die Flexibilisierung von Biogas sind noch nicht ausgewogen; von Holz oder Biomethan war in diesem Paket nicht einmal die Rede. Auch die Situation von kleinen güllebetonten Anlagen muss direkt in der neuen Legislaturperiode auf den Prüfstand. Es bleibt also weiterhin viel zu tun – die Kuh ist noch nicht vom Eis“, schließt Rostek.

 

 

(Quelle: HBB/2025)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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