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Bundesnetzagentur streicht vermiedene Netznutzungsentgelte: VKU kritisiert überhastete Kürzung scharf

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre neuen Regeln für die Abschmelzung der sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) vorgestellt. Für dezentrale, steuerbare Kraftwerke kommunale Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Vertrauensverlust und finanzielle Belastungen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisiert den Beschluss scharf:

von | 20.02.26

„Die Bundesnetzagentur hebelt den Vertrauensschutz aus und drängt dezentrale Kraftwerke, die wir für die Energiewende dringend brauchen, in Richtung Unwirtschaftlichkeit.“

Die BNetzA plant in kurzer Zeit schnelle Einschnitte: Schon ab Mitte 2026 sollen die Entgelte stufenweise sinken, zunächst um 50 Prozent. Anfang 2027 noch einmal um 50 %. Anfang 2028 folgt eine Absenkung um 75 %. Ab 2029 fallen die Entgelte komplett weg, weil die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ausläuft und die Behörde keine neue Regelung schaffen will.

Eigentlich sah die letzte gesetzliche Änderung vor, dass die bestehenden Anlagen ihre vermiedenen Netzentgelte bis Ende 2028 weiter erhalten – also bis zum regulären Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung –, sodass Unternehmen ihre Investitionen und langfristigen Betriebsmodelle darauf aufbauen konnten. Mit der nun festgelegten, deutlich schnelleren und steileren Abschmelzung wird dieser Erwartungsrahmen grundlegend verändert und der bisherige Vertrauensschutz praktisch aufgehoben.  Wenn das Entgelt ab 2029 ersatzlos entfällt, fehlen Einnahmen und die Versorgungssicherheit gerät unter Druck.

Für kommunale Unternehmen ist das ein schwerer Schlag. Die vNNE sind für viele Betreiber dezentraler Anlagen, besonders für Kraft-Wärme-Kopplung, ein wichtiger Teil der Finanzierung. Sie belohnen bislang, dass diese Anlagen das Stromnetz entlasten und sparen den Kundinnen und Kunden vor Ort Netzentgelte in erheblichem Ausmaß. Besonders kritisch ist an diesem Beschluss, dass er in Bestandsrechte eingreift: Die vermiedenen Netznutzungsentgelte waren Grundlage für Investitionsentscheidungen und für die Finanzierung von Projekten. Die Entscheidung der BNetzA hebelt Gesetzgebung aus und ruiniert das Vertrauen in staatliches Handeln.

Liebing betont, dass kommunale Unternehmen seit Jahren zuverlässig in klimafreundliche und dezentrale KWK-Anlagen investieren. Dafür brauchen sie verlässliche Regeln: „Die BNetzA-Entscheidungen schaffen Unsicherheit und gefährden Anlagen, die bis 2022 ans Netz gegangen sind, politisch gewollt waren und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Eine Energiewende ohne stabile KWK-Leistungen ist nicht denkbar.“

Liebing skizziert die Folgen der Regelungen: „Wir sehen in vielen Stromnetzen eine kritisch wachsende Schere: Der Stromverbrauch vor Ort steigt teils wesentlich schneller als der Netzausbau nachziehen kann. Dadurch werden die Übergabestellen zur vorgelagerten Ebene zunehmend zum Nadelöhr. Gleichzeitig setzt der Strommarkt keine Anreize für lokal netzdienliches Verhalten. Steuerbare Anlagen, die heute noch bewusst in angespannten Lastsituationen zugunsten des Netzes eingesetzt werden, werden künftig rein marktorientiert fahren müssen. Damit verlieren wir wichtige Stabilitätsreserven genau dort, wo sie am meisten gebraucht werden.“

Mit Unverständnis registriert der VKU, dass die BNetzA den VKU-Vorschlag für ein neues Netzentlastungsentgelt ignoriert hat. Dieses Modell hätte den Nutzen dezentraler Anlagen weiterhin anerkannt und gleichzeitig eine faire Anpassung der vermiedenen Netzentgelte ermöglicht.

„Die Energiewende braucht starke dezentrale Strukturen. Wer ihre wirtschaftliche Basis schwächt, riskiert Lücken bei der sicheren Stromversorgung. Dieser Beschluss zerstört Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland und gefährdet die Bereitschaft zu notwendigen Investitionen”, so Liebing.

 

 

(Quelle: VKU/2026)

 

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